Guten Morgen!
Ich habe eine kniffliche Akte auf dem Tisch, bei der ich nicht recht weiter komme:
normales streitiges Verfahren, VU, KfB
Jetzt wird festgestellt, dass der Bekl. verstorben ist. Die Klägerin teilt mit, dass ein Insoverfahren anhängig war und bittet um Zustellung des KfB's an den Treuhänder, da die bekannten Erben alle ausgeschlagen haben.
Diese Variante habe ich noch nie vernommen... M.E. ist das doch nicht möglich.
Lang, lang ist's her, aber ich erinner mich duster an meine Studienzeit: Unterbrechung wegen Tod der Partei, alle ausgeschlagen Vater Staat erbt, Schulden werden nicht beglichen.
Wollte mich nur noch mal rückvergewissern, dass ich nicht völlig daneben liege, wenn ich dem Anwalt schreibe.
Beklagter ist verstorben
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krüselknüll -
15. August 2008 um 11:58
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Ist der KFB nach dem Tod der Partei erlassen worden?
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Nö. Vorher.
Erlass ca. Mitte Mai, verstorben im April. -
Nö. Vorher.
Erlass ca. Mitte Mai, verstorben im April.
Wenn die Partei im April verstorben ist und der KFB im Mai erlassen wurde, dann war es doch nach dem Tod der Partei - oder sind verschiedene Jahre gemeint? -
Ich Depp! Na klar...
Der Tod der Partei trat bereits vor Erlass des KfB's ein. Damit ist dieser nicht wirksam ergangen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Danke dir, 13! -
Keine Ursache...
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Im Fall der Insolvenz ist sowie das Verfahren nach § 240 ZPO unterbrochen.
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