Beklagter ist verstorben

  • Guten Morgen!
    Ich habe eine kniffliche Akte auf dem Tisch, bei der ich nicht recht weiter komme:

    normales streitiges Verfahren, VU, KfB

    Jetzt wird festgestellt, dass der Bekl. verstorben ist. Die Klägerin teilt mit, dass ein Insoverfahren anhängig war und bittet um Zustellung des KfB's an den Treuhänder, da die bekannten Erben alle ausgeschlagen haben. :gruebel:
    Diese Variante habe ich noch nie vernommen... M.E. ist das doch nicht möglich.

    Lang, lang ist's her, aber ich erinner mich duster an meine Studienzeit: Unterbrechung wegen Tod der Partei, alle ausgeschlagen Vater Staat erbt, Schulden werden nicht beglichen.

    Wollte mich nur noch mal rückvergewissern, dass ich nicht völlig daneben liege, wenn ich dem Anwalt schreibe. :cool:

  • Ich Depp! Na klar... :behaemmer

    Der Tod der Partei trat bereits vor Erlass des KfB's ein. Damit ist dieser nicht wirksam ergangen. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    Danke dir, 13! :oops:

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