Hallo allerseits,
ich habe nur gelegentlich mit Auslandszustellungen zu tun und muss jetzt
einen Strafbefehl in die Ukraine zustellen.
Hat jemand hierfür einen Zustellungsantrag als Vordruck zur Verfügung?
Ich habe bisher nichts gefunden.
Gruß
Schorsch
Zustellung Strafbefehl in die Ukraine.
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Schorsch -
18. August 2008 um 11:45
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Wenn du auf die oben festgepinnten Beiträge gehst, findest du eigentlich alles was du brauchst.
Oder schau mal dort http://www.datenbanken.justiz.nrw.de
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Ich häng' mich mal dran:
Ein Scheidungsantrag nebst VKH-Beschluss und VA-Fragebogen sollen in die Ukraine zugestellt werden (HZÜ).Wohin die Geschichte muss und dass alles übersetzt werden muss, ergibt sich aus dem Länderteil der ZRHO (kein EgR, Art. 10 HZÜ wurde widersprochen).
Die einzige Frage, die sich mir noch stellt, ist: Ist das Formular ZRH 1 zu verwenden oder ist das Zustellungsersuchen "frei" (förmlich) zu formulieren?
Falls Letzteres: Hat jemand Vorstücke, an denen ich mich orientieren könnte? -
Ein Vögelchen zwitscherte mir: Alles halb so wild, ZRH 1 ist zu verwenden, kein Begleitschreiben zu fertigen. Juhu!
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Guten morgen,
ich muss einen Strafbefehl in die Ukraine zustellen. Die Zustellung erfolgt nach dem Europäischen Übereinkommen. Auf der Seite des EJN kann ich die Ukraine jedoch nicht finden Wie finde ich nun die zuständige Justizbehörde heraus?
Vielen Dank für die Antworten
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Keiner eine Idee?
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Das ist das Abkommen von 1959. Zuständig sind die Gerichte. Da ich auch keine Zuständigkeiten in der Ukraine gefunden habe, habe ich das Ersuchen an das Ukrainische Ministerium geschickt mit dem Zusatz nach Nr. 27 I RiVASt "oder an die zuständige Stelle". Ganz am Anfang solltest du aber prüfen, wo der Empfänger wohnt. Sollte er sich in der Nähe der Krim befinden, musst du mal mit deiner Prüfstelle reden. In den "umkämpften Gebieten" findet keine RH statt.
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