• Ich weise im Verpflichtungstermin immer nur darauf hin, dass der Verhinderungsbetreuer für den Zeitraum, in dem er gehandelt hat, ggfs. Auskunft geben muss und auch nur für diese Zeitspanne ein Anspruch auf Aufwandspauschale besteht. Hatte noch nie Schwierigkeiten mit Verhinderungsbetreuern. Es sind aber auch noch nicht viele tätig geworden ...

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Den Jahresbericht wird man wohl nicht verlangen können da dies zur Aufgabe des Betreuers zählt. Denkbar wäre ein Bericht über den Zeitraum der Verhinderung des Betreuers. Dann sicherlich auch mit der Möglichkeit eines Zwangsgeldes. Aber in der Praxis wird mir (bei ehrenamtlichen Betreuern) nur im Ausnahmefall der Eintritt der Verhinderung tatsächlich bekannt. Sollte der Verhinderungsfall eingetreten sein, und nicht nur für wenige Tage, dann erwarte ich vom Betreuer dass er dies im Jahresbericht erwähnt. Dan kann ich im Einzelfall für diesen Zeitraum den Verhinderungsbetreuer insoweit zur Berichterstattung auffordern.

  • Ok, vielen Dank für die Meinungen. Dann werde ich jetzt den Bericht des Hauptbetreuers abwarten, ob sich hier Hinweise auf eine Verhinderung ergeben und den Verhinderungsbetreuer ansonsten nicht weiter belästigen ;)

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