(Schluss-)Rechnungsprüfung durch SV begleitend im laufenden (Groß-)Verfahren?

  • Hallo,

    in einem hiesigen Großverfahren soll der Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung direkt nach Eröffnung des Verfahrens geprüft werden. Es wurde insoweit auch jetzt schon - auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters - der Sachverständiger bestellt, der die Prüfung später vornehmen wird. Er soll sich mit dem Insolvenzverwalter abstimmen, wie das formale Belegwesen nebst Buchhaltung gehandhabt werden soll. So soll die Prüfung des sehr umfangreichen Belegwesens etc vereinfacht werden. Die beiden haben sich insoweit auch abgestimmt. Eine weitergehende "Begleitung" der Fortführung soll jedoch nicht erfolgen.

    Es stellt sich mir nun jetzt die Frage, ob es auch nach oder auch schon vor Eröffnung eines Verfahrens denkbar ist, wenn ein schon bestellter Schlussrechnungsprüfer
    "begleitend" die Sache ständig mitprüft. Das wäre auf jeden Fall einfacher, als nach einigen Jahren einen riesigen Abschluss zu prüfen.

    Wie seht und handhabt Ihr das?

    Danke!

    Gruß, Karsten


  • Es stellt sich mir nun jetzt die Frage, ob es auch nach oder auch schon vor Eröffnung eines Verfahrens denkbar ist, wenn ein schon bestellter Schlussrechnungsprüfer
    "begleitend" die Sache ständig mitprüft. Das wäre auf jeden Fall einfacher, als nach einigen Jahren einen riesigen Abschluss zu prüfen.



    Halte ich für schwierig. Bei einer Fortführung muß immer mal wieder die Buchführung rückwärts korrigiert bzw. angepaßt/aktualisiert werden. Der SV müßte dann im Ergebnis bereits geprüfte Sachverhalte zum Ende nochmal prüfen, während er sonst am Ende nur einmal, dafür aber alles zu prüfen hat.
    Ich befürchte, dass man damit nur Geld vernichtet, weil der SV gleiche Sachverhalte mehrfach prüft. Wenn man das aber mit einkalkulieren will, warum nicht. Sicherlich wird der Verfahrensabschluß dann schneller gehen.

  • Wir lassen uns in einem solchen Fall die Umbuchungsliste geben um die Änderungen zu dem von uns geprüften Stand nachvollziehen zu können. Damit hält sich der Mehraufwand und das Doppelt-Prüfen in Grenzen. Halte das insgesamt für sehr vorteilhaft, da man gerade bei Fragen viel schneller eine Antwort erhält, weil

    1. die zuständigen Personen noch vor Ort sind und
    2. alles natürlich zeitlich noch nicht so weit entfernt liegt.

  • Wir haben - auch auf Vorschlag des Verwalters - in großen laufenden Verfahren nach ca. 2 Jahre eine Zwischenrechnungslegung des Verwalters vom SV prüfen lassen, kann man dann ja im Bedarfsfall wiederholen. Ob das nun dadurch insgesamt etwas teuerer wurde, weiß ich aber nicht. Auf jeden Fall liegt die Schlussrechnungslegungsprüfung dann nicht am Ende des Verfahrens über 1 Jahr beim SV und das Verfahren kann schneller abgeschlossen werden, was doch auch im Interesse aller liegt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!