Elektronisches Mahnverfahren ab 01.12.08

  • Wie immer spät dran, hätte ich gern gewußt, wie und wo ich mich für das elektronische Mahnverfahren anmelden muss. Gibt es eine zentrale Stelle oder erfolgt die Registrierung jeweils bei Bedarf bei jedem Mahngericht einzeln?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Eine Kennziffer ist für die Teilnahme am Datenaustauschverfahren zwingend erforderlich und kann bei dem zuständigen Mahngericht beantragt werden.

    Eigentlich sollte auf der jeweiligen Homepage der Mahngerichte alle Informationen dazu stehen.

  • Übrigens:

    Für die Nutzung der Internetanwendung http://www.online-mahnantrag.de ist die Zuteilung einer Kennziffer durch das Mahngericht nicht erforderlich!


    :daumenrau Zustimm!
    Ich empfehle, beim "Hauptmahngericht" eine Kennziffer zu beantragen und für alle anderen obigen Link zu benutzen. Für Einzelanträge die alle paar Monate vorkommen eine Kennziffer beantragen? Außerdem dauert es im Vergleich zwischen dem Mahnantrag übers Internet und der Versendung einer Diskette ziemlich gleich lang.

  • nein, das heißt nur, dass man keine neue Kennziffer beantragen muss. Soweit ich auf dem neuesten Stand bin, muss man dem jeweiligen Gericht nur "melden", dass man bereits eine hat, damit die Bescheid wissen und die zuordnen kann.

    die EDA ID ist weiterhin nur für die Zuordnung im elektr. Verkehr
    (die Kennziffer kann man ja z.B. auch für den Barcode MB benutzen, da sind ja nur die Daten, wie Name, Bankverbindung etc. hinterlegt)


  • die EDA ID ist weiterhin nur für die Zuordnung im elektr. Verkehr
    (die Kennziffer kann man ja z.B. auch für den Barcode MB benutzen, da sind ja nur die Daten, wie Name, Bankverbindung etc. hinterlegt)

    Aber wenn ich die EDA ID auch für das Online-Mahnverfahren, also Barcode-Antrag benutzen kann, wofür bräuchte man noch die Belegkennziffer ab dem 1.12.?

  • also nochmal: die EDA ID ist die "Kennziffer", die man braucht um die Daten per EGVP zu verschicken und zu empfangen, wenn du willst, so ne Art Emailadresse..

    die Kennziffer ist für sämtliche Verfahren NICHT notwendig, sie vereinfacht es nur z.B. für Leute die kein Programm haben, damit sie z.B. beim Barcodeantrag nicht immer die Adresse und Bankverb. des Prozbev. eintragen müssen

    welches Programm hast du denn? und möchtest du die Signaturkarte mit dem Programm nutzen? (hab jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen)

  • Übrigens:

    Für die Nutzung der Internetanwendung http://www.online-mahnantrag.de ist die Zuteilung einer Kennziffer durch das Mahngericht nicht erforderlich!


    :daumenrau Zustimm!
    Ich empfehle, beim "Hauptmahngericht" eine Kennziffer zu beantragen und für alle anderen obigen Link zu benutzen. Für Einzelanträge die alle paar Monate vorkommen eine Kennziffer beantragen? Außerdem dauert es im Vergleich zwischen dem Mahnantrag übers Internet und der Versendung einer Diskette ziemlich gleich lang.

    @Himmel: erforderlich ist sie NIE

    @ Geniesserin: das sagt nur jemand der das Prinzip des "EGVP Mahnverfahrens" nicht verstanden hat. Es geht nicht darum dass der MB schneller erlassen wird, sondern das das GANZE VERFAHREN (außer Monierungen und Vollstreckungsbescheid) per EGVP abgewickelt wird, meine Papieranträge mehr

  • Ich habe schon verstanden, dass keine Papieranträge mehr gestellt werden können. Nur denke ich, das für Kanzleien, die ein relativ kleines MB-Aufkommen haben, Signaturkarte, Lesegerät u.ä. sich nicht rentieren (wenn kein Notar vorhanden ist) und dann ist die Diskette bzw. das Online-Verfahren die günstigere Variante ist. Mehr wollte ich nicht sagen.
    Wir werden z.B. nicht am EGVP teilnehmen, auch wenn im Monat ca. 20 MB-Anträge min. gestellt werden.

  • welches Programm hast du?

    20 MBs und alles nochmal eingeben... na also wenn das kein Mehraufwand ist :confused:

    was heißt rentieren.. natürlich kostet es was, aber mir ist der Aufwand zu groß alles nochmal eingeben zu müssen.. wozu hab ich denn ein Programm um dann doch alles mit der Hand ausfüllen zu lassen

  • 20 MBs und alles nochmal eingeben...



    Bei 20 MB im Monat hätten wir uns das mit der Sig-Karte sicher auch überlegt.... Aber ich hab keine 20 MB im Jahr, eher 5 oder so... Von daher bleibt´s beim Bar-Code-Verfahren oder bei der Variante: Beratung des Mandanten und Hilfestellung beim Ausfüllen des Papierantrages.

    Mahnbescheide in eigener Sache gehen dieses Jahr noch vor dem 01.12. raus und gut. :teufel:

  • welches Programm hast du?

    20 MBs und alles nochmal eingeben... na also wenn das kein Mehraufwand ist :confused:

    was heißt rentieren.. natürlich kostet es was, aber mir ist der Aufwand zu groß alles nochmal eingeben zu müssen.. wozu hab ich denn ein Programm um dann doch alles mit der Hand ausfüllen zu lassen


    Wir haben RA-Micro und machen für Hagen Diskettenverfahren. Alles andere ab dem 1.12. per Barcode. Meinen Chefs ist EGVP mit Signaturkarte, Lesegerät und Software-Ausbau zu teuer. Unsere Lizenz ist halt zu halt.
    Gefallen tut mir das auch nicht, aber wes Brot ich ess....

  • @Geniesserin: das dachte ich mir schon.. typisch da hat man schon Software, aber nutzt sie nur halb... grr billig is das nich, weiß ich (wir bezahlen für 2 Arbeitsplätze mit Notariat 166 € im Monat)

  • @Geniesserin: das dachte ich mir schon.. typisch da hat man schon Software, aber nutzt sie nur halb... grr billig is das nich, weiß ich (wir bezahlen für 2 Arbeitsplätze mit Notariat 166 € im Monat)


    Und wir haben 11 Arbeitsplätze und müssen für alle die Lizenzerweiterung in der ZV zahlen, auch wenn es nur an etwa 2 genutzt wird...



  • Das verstehe ich jetzt absolut nicht! EGVP und Signaturkarte vorhanden? Ohne Lesegerät. Versteh ich jetzt was falsch????
    Bitte noch mal kurz klarstellen.

    Egal wieviele Arbeitsplätze man insgesamt hat, wir haben EGVP-Software auch nur einmal an einem Arbeitsplatz.

  • Und wir haben 11 Arbeitsplätze und müssen für alle die Lizenzerweiterung in der ZV zahlen, auch wenn es nur an etwa 2 genutzt wird...

    d.h. ihr gebt auch keine Forderungskonten ein? also alles was mit ZV u.ä. zu tun hat wird nicht genutzt?

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