Wertpapierdepots bei Nachlasspflegschaft und Börsenkrise

  • Aufgrund der aktuellen Lage auf dem Kapitalmarkt folgende Frage:

    Bei einem Nachlasspflegschaftsverfahren stellt sich folgendes Problem:

    In dem Nachlass befindet sich sich ein Depot (noch angelegt von der Erblasserin), deren Anlegung offensichtlich nicht mündelsicher i. S. des
    § 1807 BGB ist.

    1. Frage: Ist der Nachlasspfleger verpflichtet, dieses Depot aufzulösen
    und duch eine mündelsichere Geldanlage zu ersetzen?

    2. Frage: Seit einigen Tagen geht es mit desem Fonds stark abwärts...
    Ist der Nachlasspfleger verpflichtet, sich kurzfristig um die
    Auflösung zu bemühen (auch für den Fall, dass es mündelsicher
    wäre)?

    Vielen Dank

    Santos :confused:

  • Der kann doch nicht solange warten, bis die Papiere nur noch Nullwert haben, egal ob mündelsichere Anlage oder nicht. M. E. muss er kurzfristig unverzüglich handeln.Da draußen findet eine Kernschmelze auf den Aktienmärkten statt, ein GAU.

    Wenn irgendmöglich, stell das Erbrecht des Fiskus fest, damit Du die Sache los wirst! Am Ende wollen noch irgendwelche Leute vom Nachlasspfleger oder Dir wegen Amtspflichtverletzung Schadensersatz, weil ihr die zugesehen habt, wie die Werte der Papiere in den Keller rauschten.

  • Jetzt haben wir den Salat!

    Ich war schon immer dafür, dass der NLP eine bei seiner Bestellung vorgefundene, nicht mündelsichere Anlage umgehend (ohne wenn und aber!) auflöst und in eine mündelsichere Anlage führt.

    Argumente wie: " Die Anlageform war vom Erblasser so gewählt und dessen Wunsch ist zu akzeptieren " sind m.E. unvertretbar. Der Erblasser hat ggf. bewusst risikoreich gelebt. Der Nachlasspfleger braucht diesem Weg nicht zu folgen.

    Ich hoffe jetzt mal nicht, dass es in den nächsten Monaten zu Klagen der Erben gg. einige NLPf und ggf. sogar gegen die aufsichtsführenden AG´s kommen wird.

    In meiner Arbeit hier im Haus hatte ich jedoch mal so einen Fall, da waren dann mehrere 100.000 DM (war´s damals noch) weg. Die Erben waren nur ganz schwer zu beruhigen....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich habe jetzt nicht nachgelesen, was in der Kommentierung von Zimmermann steht. Ich bin der Aufassung, dass der Nachlaßpfleger ein Depot nur dann auflösen und die Werte mündelsicher anlegen muss, wenn so eine Finanzkrise wie derzeit um sich greift. Denn dann wäre ein Nichthandeln nicht mehr mit dem Ziel der Nachlaßsicherung vereinbar. Wenn jedoch das Depot in ein oder zwei Jahren mal einen Verlust verzeichnet, der sich noch im Rahmen hält (vielleicht 5 - 10 %) , besteht meines Erachtens kein Anlass zur Umschichtung.
    Eine Nachlasspflegschhaft läuft bei uns im Schnitt so 2 Jahre, bis die Erben feststehen und der Erbschein erteilt ist.
    In 2 Jahren kann ein Depot den Kursverlust bei einer Finanzkrise wie der jetzigen nicht mehr wieder gutmachen, so dass unter diesen Umständen eine Umschichtung angezeigt ist. Ich glaube auch nicht dass die Kommentierung von Zimmermann von solchen Finanzkrisen wie der jetzigen ausgeht. Wenn solche Krisen nur zweimal in einem Jahrhundert vorkommen, wird es hierzu keine geeigneten Kommentarstellen geben, die einen solchen Ausnahmefall untersucht haben.

  • M.E. befindet sich der NLP in einer derartigen Situation in einem Dilemma. Es kann niemand mit Sicherheit sagen, wann das Schlachtfest an den Börsen beendet ist. Nachdem heute eine Erholung der Börse eintrat, könnte er sich genau so dem Vorwurf aussetzen, dass er in Panik die Papiere verkauft hat, obwohl doch "für jeden offensichtlich war, dass derartige Papiere sich nach Beruhigung wieder auf ein vernünftiges Maß erholen werden."

  • M.E. befindet sich der NLP in einer derartigen Situation in einem Dilemma. Es kann niemand mit Sicherheit sagen, wann das Schlachtfest an den Börsen beendet ist. Nachdem heute eine Erholung der Börse eintrat, könnte er sich genau so dem Vorwurf aussetzen, dass er in Panik die Papiere verkauft hat, obwohl doch "für jeden offensichtlich war, dass derartige Papiere sich nach Beruhigung wieder auf ein vernünftiges Maß erholen werden."



    Ja, genau darum bin ich für meine kompromisslose Meinung. Der Nachlasspfleger hat regelmäßig immer die von ihm übernommenen, nicht mündelsicheren Anlagen aufzulösen und umzuwandeln.

    Wenn ich NLP bin (ja, ich mache das ab und zu auch:D), dann beantrage ich immer die Genehmigung der Auflösung solcher Anlagen und führe zugleich aus, dass ich keinesfalls täglich den Wert der Anlage beobachten kann. Wenn mir dann das NLGericht eine Ablehnung schickt, bin ich beim großen plötzlichen "Verlusteschauffeln" wenigstens aus der Haftung, wenngleich sich dann das Gericht sicher in einer etwas misslichen Lage sehen dürfte.:strecker

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • M.E. befindet sich der NLP in einer derartigen Situation in einem Dilemma. Es kann niemand mit Sicherheit sagen, wann das Schlachtfest an den Börsen beendet ist. Nachdem heute eine Erholung der Börse eintrat, könnte er sich genau so dem Vorwurf aussetzen, dass er in Panik die Papiere verkauft hat, obwohl doch "für jeden offensichtlich war, dass derartige Papiere sich nach Beruhigung wieder auf ein vernünftiges Maß erholen werden."



    Ja, genau darum bin ich für meine kompromisslose Meinung. Der Nachlasspfleger hat regelmäßig immer die von ihm übernommenen, nicht mündelsicheren Anlagen aufzulösen und umzuwandeln.

    Wenn ich NLP bin (ja, ich mache das ab und zu auch:D), dann beantrage ich immer die Genehmigung der Auflösung solcher Anlagen und führe zugleich aus, dass ich keinesfalls täglich den Wert der Anlage beobachten kann. Wenn mir dann das NLGericht eine Ablehnung schickt, bin ich beim großen plötzlichen "Verlusteschauffeln" wenigstens aus der Haftung, wenngleich sich dann das Gericht sicher in einer etwas misslichen Lage sehen dürfte.:strecker

    Handhabst du das noch immer so TL? Ich würde das mit meinen Nachlasspflegern grundsätzlich auch gerne vereinbaren, die äußern aber Bedenken, weil das gesetzlich so nicht normiert sei und sie keine obergerichtlichen Entscheidungen dazu kennen..

  • Heute, 10 Jahre später, würde ich das so nicht mehr in der Absolutheit sagen. Inzwischen geht man davon aus, dass der Werterhalt auch darin liegen kann, die Aktien im Bestand zu erhalten. Unabhängig von deren Kursentwicklung. Ob das aber wirklich so ist? Einzelfallentscheidung. Es ist und bleibt ein schwieriges Thema bei dem es keine Patentlösung gibt.

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  • Heute, 10 Jahre später, würde ich das so nicht mehr in der Absolutheit sagen. Inzwischen geht man davon aus, dass der Werterhalt auch darin liegen kann, die Aktien im Bestand zu erhalten. Unabhängig von deren Kursentwicklung. Ob das aber wirklich so ist? Einzelfallentscheidung. Es ist und bleibt ein schwieriges Thema bei dem es keine Patentlösung gibt.

    Sorry, dass ich so alte Dinge auskrame. Ich bin aber einfach ein Fan der Suchfunktion :D
    Hast du vielleicht ein paar Anhaltspunkte für mich, wie du da vorgehst?

  • Klar ist, dass eine Liquidation erfolgen muss, wenn der Erlös zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwendet wird, die anderenfalls mit Verzugskosten etc. unnötig weiter anwachsen oder entstehen würden.

    Klar ist auch, dass ich nicht für einen Gold-Schmuck im Wert von 200 € auf längere Zeit ein Schließfach bei der Bank mieten kann, welches vielleicht 200 € im Jahr kostet.

    Alles andere ist aber völlig unklar. Leider. Niemand kann vorhersehen, wie sich Aktienkurse oder der Goldpreis entwickelt. Niemand. Alle Entscheidungen können völlig richtig, oder völlig falsch sein.

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  • Ich bezweifle, dass die Sachlage bei einer Betreuung gleich der einer Nachlasspflegschaft ist.

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