Hallo,
mir liegt folgender Sachverhalt vor:
Kläger A + B sollen laut Urteil I. Instanz die Kosten des Beklagten tragen.
Gegen dieses Urteil wurde durch den Kläger A Berufung eingelegt.
Nach dem Urteils II. Instanz trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits.
Hat jemand hierzu Rechtssprechnung parat?
Wer trägt nun welche Kosten?