Ich hatte gestern eine Löschungsbewilligung auf dem Tisch, die sich die Beteiligten vermutlich selbst irgendwie aus dem Web besorgt hatten.
Neben dem schon merkwürdigen "Hinweis", dass "Volllöschungen kostenlos" wären (Aha! Und ich berechne seit Jahren Kosten für Löschungen. Tse!), enthielt der Vordruck im Passus der Eigentümerzustimmung auch diesen Satz:
"Auf die Eintragung einer leeren Rangstelle wird verzichtet."
Ich habe sowas noch nie gesehen oder gehört und wollte daher hier einfach mal fragen, ob jemand den Hintergrund bzw. die Bedeutung kennt und mir - rein interessehalber - erklären kann?!
(Das Rechte habe ich übrigens gelöscht. Es ist also kein "echtes Problem".)
(Verzicht auf) Eintragung einer leeren Rangstelle
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Noch nie gehört.
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Vielleicht gehen die - irrig - davon aus, dass die Möglichkeit bestünde den Rang der gelöschten Grundschuld zu erhalten, um sie dann später wieder mit einer anderen Grundschuld zu füllen.
Aber das ist jetzt auch nur geraten. -
Noch nie gesehen oder gehört.
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Das habe ich auch noch nie gehört.
Vielleicht ist gemeint, dass der Eigentümer auf die Rangstelle verzichtet, die er erhalten würde, wenn er das Recht als Eigentümergrundschuld erwerben würde? -
Hab ich bisher auch noch nie gesehen bzw. gehört.
Hab nur das hier beim gurgeln gefunden. -
Hab ich bisher auch noch nie gesehen bzw. gehört.
Hab nur das hier beim gurgeln gefunden.
Also haben Ulfs Kunden offensichtlich ein Schweizer Muster verwendet. -
Habe ich auch noch nie gehört. Frag doch mal die Antragsteller was das sein soll
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:konferenzClaudia hat gut geraten! Aber das gibts wohl nur in Österreich. Uns wurde das jedenfalls nicht gelehrt. Es sei denn ich ab die letzten 30 Jahre ne Gesetzesänderung verpasst.
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