Moin !
Ein kurzer Fall (und es geht um viel Geld):
1990 wurde ein Wegerecht für die Grundstücke A und B auf dem Grundstück C bestellt. Das Wegerecht sollte zur Versorgung der Bewohner des Gebäudes auf Grundstück A dienen (4 Meter Breit - auf einer Karte eingezeichet).
Für das Grundstück A war dies der einzige Zugang zur Straße.
Die Grundstücke A und C gehören dem Eigentümer X.
Damals war es geplant, das Grundstück C zu bebauen und zu veräußern. Dazu ist es nicht gekommen, die dazu eingereichten Verträge wurden aufgehoben. Eine Eigentumsänderung nie eingetragen, diese Wegerecht wurde aber auch nicht gelöscht.
Das ebenfalls berechtigte Grundstück B wurde in zwei WEG geteilt, wobei nur eine WEG Zugang zum dienenden Grundstück hätte.
Der Eigentümer X möchte das Wegerecht nun aufgrund Gegenstandlosigkeit löschen lassen (es ist wohl so, dass er keine Löschungsbewilligungen von der WEG ohne Gegenleistung bekommt). Er führt aus, dass die WEG das Wegerecht nie genutzt haben und sie auf das Wegerecht auch nicht angewiesen sind.
Mir ist auch noch nicht klar, warum dieses Wegerecht für B bestellt wurde. Anscheinend gab es mal einen Schuppen auf dem Grundstück B, welches nur über das Wegerecht erreicht werden konnte. Dieser Schuppen wurde zur Wohnung umgebaut, eine Zuwegung gibt es.
Rechtlich ist das Wegerecht entstanden und tatasächlich kann es doch auch ausgenutzt werden. Spielt es eine Rolle, ob das wegerecht tatsächlich ausgenutzt wird ?
Ich würde mal eure Meinung zur Sache hören.
Gruß
Jens