Ich habe hier folgendes Problem.
Im Grundbuch sind 2 Eheleute zu je 1/2 Anteil eingetragen. Nun erklären sie die Auflassung an die GbR, wo sie Gesellschafter sind. Also sie wollen in Zukunft als GbR firmieren statt jeweils mit ihren Anteilen im Grundbuch stehen.
Auf dem Anteil des Ehemannes lastet eine Sicherungshypthek. Hat mich das zu stören als Grundbuchamt, also wie vollstreckt der Gläubiger denn, wenn sich die Eheleute jetzt in eine GbR umwandeln?
Habe irgendwie Bedenken...