Änderung AV

  • Ich hab eine AV zu Gunsten A,B,C in GbR xy.
    Jetzt überträgt A seine Anteile an der GbR auf B und es wird durch A,B,C bewilligt und beantragt:
    "..den vorgemerkten Anspruch des A ...zu löschen".

    Ich weiß nicht warum, aber irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob das so einfach ohne die Beteiligung des Grundstückseigentümers geht.

    Seh ich als Grundbuchneuling jetzt den Wald vor lauter Bäumen nicht??

  • Berechtigte des Eigentumsverschaffungsanspruchs bleibt die Gesellschaft. Wer dort Gesellschafter ist, geht den Eigentümer nichts an. Nach neuerer BGH-Rechtsprechung trägst Du ohnehin nur noch eine simple Namensänderung ein.

  • Berechtigte des Eigentumsverschaffungsanspruchs bleibt die Gesellschaft. Wer dort Gesellschafter ist, geht den Eigentümer nichts an. Nach neuerer BGH-Rechtsprechung trägst Du ohnehin nur noch eine simple Namensänderung ein.


    - oder wenn die Gesellschaft unter einem Namen eingetragen ist, dann gar keine Eintragung.:teufel:
    Ich bin halt dann nur gespannt, wie Du die Auflassung prüfst. Wer wohl für die Gesellschaft handeln durfte pp - siehe GbR-Thread.:teufel:

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