Eingetragen ist eine bpD für die Dt. B*Bahn.
Diese soll nun geändert werden, wobei seitens der Berechtigten die D* Ener* GmbH auftritt.
Ich sehe das doch richtig, dass nach dem ENeuOG allenfalls ein Rechtsübergang auf die D*Bahn AG in Betracht kommt? Demnach müsste entweder die (mit)handeln oder - besser, weil die D* Ener* GmbH nun letztlich Berechtigte sein soll - das Recht gemäß § 1092 III BGB auf den neuen Rechtsträger übertragen (es handelt sich um ein Stromleitungsrecht).
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