im Schrank schon, aber nicht der Reihe nach
Aufgebot-Rechtspflegerzuständigkeit
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Zur Anmerkung 119:
Ich gehe davon aus, dass ich nicht persönlich gemeint bin.
Das "Copyright" für diese Formulierung hat der Gesetzgeber § 59 FamFG.
Ich bin jedenfalls froh, dass Kollegen sich hier die Arbeit und Mühe gemacht haben, vorab Verfügungen zu erstellen, bei denen man zumindest eine Grundlage für das Arbeiten hat.
Dass einen das Arbeiten durch Gesetzgebungsreformen, höchstgerichtliche Rechtsprechung und gesellschaftliche Verwerfungen, wie z. B. dem sich inflationär entwickelnden Verschludern von Unterlagen nicht immer erleichtert wird, dürfte jedem, der damit fertigwerden muss, klar sein.
Das Ergebnis ist dann: Man wird zwar nicht mehr fertig, ist es dafür aber ständig. -
Ich habe ja zum Glück mit FamFG nichts zu tun aber der § 59 Abs. 3 FamFG ist ja auch köstlich.
Werde ich nächstens auch sagen: das und das ergibt sich aus irgendeinem Gesetz. Das ist ja dann nicht einmal geschwindelt. -
Der § 59 FamFG steht qualitativ stellvertretend für das gesamte Gesetz :daumenrun. Das RVG kann man gleich mit dazustellen.
Ob von der Qualität der Gesetze auf die IQ der Schöpfer geschlossen werden kann/darf/soll/muss, lasse ich mal weit offen.
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Schön ist auch § 7 Abs.1 FamFG:
"In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter."
Manchmal hat man den Eindruck, als wenn das FamFG in einem Irrenhaus enstanden und die abstrusesten Vorschläge noch prämiert worden wären.
Wenn man liest, was in den ersten Kommentaren zum FamFG so alles geschrieben wird, lässt sich konstatieren, dass der beste Leitfaden zur Anwendung des Gesetzes zumindest derzeit noch der gesunde rechtliche Menschenverstand des Rechtsanwenders zu sein scheint. -
Zitat
"In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter."
Da haben wir doch ein Schild für: [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/smiliegenerator/ablage/572/316.png] -
Schön ist auch § 7 Abs.1 FamFG:
"In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter." ...
Ich möchte nicht wissen, was die Kommentatoren alles zusammengeschrieben hätten, wenn dieser Satz im Gesetz gefehlt hätte ... -
Meinste, die hätten das überhaupt gemerkt? Wer vermisst schon so einen Satz, flüssiger als Wasser - nämlich überflüssig.
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