Es soll einen Rückauflassungsvormerkung für den Veräußerer eingetragen werden. Der Veräußerer hat in derselben Urkunde seinen bedingten Übertragungsanspruch aufschiebend bedingt für den Fall, daß er vor seiner Ehefrau versterben sollte, an diese abgetreten. Es soll nun die Vormerkung für den Veräußerer mit dem Vermerk eingetragen werden, daß der Anspruch bedingt an seine Ehefrau abgetreten ist.
Meiner Meinung nach ist das möglich, die Frage ist nur, wie bekomme ich das ins Grundbuch. Eine Kollegin meinte, RückAV normal eintragen, in Veränderungsspalte Abtretung der Vormekung eintragen. Ist das möglich?
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