Reisekosten PB ./. Kosten UB

  • Wenn es zu dem Vergleich "Kosten eines UB am Gerichtsort" zu den "anwaltlichen Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten für die Terminswahrnehmung" kommt, so ist anhand eines 5-teiligen LS eines Beschlusses des OLG Hamm deutlich ablesbar, auf welche Kriterien es ankommt. Wer die Entscheidung noch nicht kennen sollte, hier ist sie:

  • Erstmal :2danke :blumen: an 13! :daumenrau

    Andersrum sind aber die Reisekosten eines auswärtigen Anwaltes nicht auf die fiktiven Kosten eines UBV beschränkt. :D
    Dazu der Leitsatz des BGH:

    Zitat

    Die erstattungsfähigen Reisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts sind der Höhe nach nicht notwendig auf diejenigen Kosten beschränkt, die durch die Beauftragung eines Terminsvertreters entstanden wären.


    BGH, Beschluss vom 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Die Entscheidung kenne ich, habe bei ihr im Hinblick auf den "kostenrechtlichen Grundsatz der sparsamen Prozessführung" ehrlich gesagt ein gewisses Kribbeln im Nacken. Man müsste sich die Begründung mal genau einverleiben, ob sich das dabei nicht mehr um eine Einzelfallentscheidung handelt. Mit dem genannten Grundsatz kann ich das jedenfalls nur schwer vereinbaren.
    Ach ja, der BGH und die lieben Verfahrenskosten... :sagnix:

  • Ich hab auch selbst schon mehrfach die Kosten auf die des Terminsvertreters beschränkt, obwohl der BGH eben was anderes gesagt hat. Es war einfach unverhältnismäßig ggü dem Streitwert und den Kosten. Streitwert war um die 900 EUR und Reisekosten inkl. Übernachtungskosten waren dann mal so locker flockig 500-600 EUR. Da hab ich dann auch gesagt, nö ist nicht. Kam auch keine Beschwerde. :D Ich staune, dass der Anwalt das so geschluckt hat. :cool:

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich lese die BGH-Entscheidung so, daß die Kosten zwar höher sein dürfen, aber nicht unbeschränkt. Eine Vor-BGH-Entscheidung des LG Hamburg hat mal 10 % Aufschlag zugebilligt. Stau, Baustell, Umleitung, was auch immer können dazu beitragen, daß die Reisekosten die des UBV geringfügig übersteigen.

  • In Ergänzung der Entscheidung im Ausgangsthread hier noch eine weitere, die ähnlich gelagert ist:

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