Genehmigungsfähigkeit § 1821 BGB, Kaufpreis
In meinem Betreuungsverfahren geht es um einen freihändigen Verkauf von Wohnungseigentum, für das bereits die Zwangsversteigerung angeordnet wurde.
Laut Verkehrswertgutachten wurde der Wert im März 09 auf 80.000 Euro geschätzt.
Beim freihändigen Verkauf könnte ein Preis von 57.000 Euro erzielt werden. Die 7/10-Grenze nach § 74 a ZVG wäre also nicht unterschritten.
Hättet ihr Bedenken den Grundstückskaufvertrag zu genehmigen??
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