Und da bei PKH eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Richters - inzwischen - regelmäßig und sich langsam bundesweit verbreitend -ausgeschlossen wird, laufen wir Gefahr, dass es künftig keine höchstgerichtlichen Entscheidungen in der Kostenfestsetzung mehr gibt.
Wobei ich die Begründung(en) für gewagt halte. Die SGG als vorrangig gegenüber dem RVG anzusehen - darauf ist meine ich noch kein anderes Fachgericht gekommen.
Bleibt wohl nur Herr Gerold. Vom neuen Hartmann bin ich schwer enttäuscht.
Genau mit dem "gewagt" hast Du das richtig gesehen.
Ich argumentiere immer dagegen:
Der Gesetzgeber hat das RVG in Kenntnis der einzelnen Verfahrensordnungen (VwGO, FGO, SGG), die bereits lange Zeit vor dem RVG bestanden, geschaffen und nicht ausdrücklich den Vorrang anerkannt.
Man muss einfach sehen, diese für mich abwegige Begründung dient nur dazu die Berufungsgerichte/Rechtsmittelgerichte von Kostenentscheidungen zu entlasten und verhilft dem ersinstanzlichen Richter zu einer vereinfachten Entscheidungsmöglichkeit.
Die Leutz an der Basis - die Festsetzenden - stehen mal wieder im Regen, da sie keine Entscheidungen/allgemeine Klarstellungen der Rechtsmittelgerichte erhalten.
Auf diese Weise entsteht niedersächsisches, badisches oder auch pfälzisches Kosten-Landrecht.:daumenrun