Löschungsbewilligung fehlt, GS-Brief liegt vor

  • Hallo!

    Ich habe hier einen Fall, in dem ich nicht weiterkomme.

    Ein Anwalt beantragt, "die Löschungsbewilligung durch das Gericht erklären zu lassen", da der Gläubiger unauffindbar ist.
    Der GS-Brief wurde seinerzeit zurückgegeben und liegt hier vor, aber es wurde halt keine Löschungsbewilligung erteilt.

    Ich weiß gar nicht, ob ich hier übrhaupt was tun kann...

    Für Ratschläge bin ich wie immer dankbar ;)

    Alina

  • Danke! Ich hatte es angedacht, dann aber irgendwo gelesen, dass das Aufgebot nicht die Löschungsbewilligung ersetzt oder so ähnlich.

    Na dann werde ich mich mal in § 1170 einlesen :D



  • Richtig. Ich hatte auch nicht geschrieben, dass auf Grund dieser Formulierung schon alles klar wäre...
    Eine Klarstellung oder am besten komplett neue Antragstellung hätte ich auch gefordert...

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