kein Plan von nix!

  • Hab hier ne Vertretung erwischt für Betreuungssachen. habe davon überhaupt keine Ahnung und auch keinen hier den ich fragen kann :(
    Wollte mal fragen ob mir jmd vielleicht die absoluten Grundbegriffe erklären kann. Hab hier lauter Akten liegen mit irgendwelchen Vermögensübersichten und Berichten usw und ich hab keine Ahnung
    1. anhand welcher Kriterien ich die prüfen muss
    2. wie es dann weitergeht

    Es geht mir nicht um Spezialprobleme, sondern nur darum, dass ich langsam nen Plan kriege was ich hier eigentlich tue....:oops:

  • Das Gebiet ist so komplex, dass es mit einigen Schlagworten schlecht umrissen werden kann. Langsam rantasten, §§ 1896 ff BGB und die in § 1908 i BGB in Verweis genommenen Vorschriften des Vormundschaftsrechtes reinziehen. Nicht zu vergessen: die Vorschriften des FGG, insbesondere über die Anhörungspflichten. Ach ja: der Vorbescheid (= rechtsmittelfähige Ankündigung, dass die Erteilung einer vormundschaftsgerichtliche Genehmigung beabsichtigt ist).
    Ein Schwerpunkt: §§ 56g FGG, 1835 ff BGB i. V. m. den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG).

  • schau halt mal, was dein kollege für formblätter hat.
    dann bei jeder akte mal überlegen, welches passen könnte ;)

    nö, ernsthaft: is einigermaßen schwierig so ganz allgemein was zu erläutern, weil "wer will ihn wissen" schon sagte, das gebiet recht komplex ist.

  • Beim Einstieg in ein fremdes Pensum helfen generell drei Maßnahmen: 1) Gründliches Aktenstudium, denn hoch lebe der Vorgang. Das meiste war schon mal da. 2) Einschlägige Gesetzesvorschriften lesen und wenn möglich auch verstehen. 3) Erfahrene Kollegen um Rat bitten. Da der dritte Punkt bei Dir entfällt, bleiben nur die leider zeitaufwändigen Punkte 1) und 2).

  • Zitat von finalvirus

    Beim Einstieg in ein fremdes Pensum helfen generell drei Maßnahmen: 1) Gründliches Aktenstudium, denn hoch lebe der Vorgang. Das meiste war schon mal da. 2) Einschlägige Gesetzesvorschriften lesen und wenn möglich auch verstehen. 3) Erfahrene Kollegen um Rat bitten. Da der dritte Punkt bei Dir entfällt, bleiben nur die leider zeitaufwändigen Punkte 1) und 2).


    Der dritte Rat entfällt nicht, hoch lebe das Forum :)

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