Es geht um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und das entsprechende Hauptverfahren.
Richter hat im eA Verfahren zu unseren Gunsten entschieden. Im Beschluss ist allerdings kein Streitwert angegeben. Entscheidung im Hauptverfahren soll jetzt ebenfalls ergehen.
Beantragt man jetzt bereits eine Streitwertfestsetzung des eA Verfahrens ?