Namensberichtigung Ehe

  • Ein Mini - Fällchen:

    AV ist für Monika Müller, geb. Huber eingetragen.
    Jetzt wird Endvollzug der Urkunde (Auflassung) beantragt.
    Gleichzeitig wird eine weitere Urkunde vorgelegt, wo

    Monika Meier, geb. Huber einen 1/2 Anteil an ihren Ehemann überträgt.

    Notar vermerkt: Der Ausweis von Frau Meier lautet noch auf Müller. Frau
    Meier versichert, daß sie infolge Verehelichung nunmehr den Namen Meier führt. Es wird beantragt sie mit dem Familiennamen Meier einzutragen.

    Verlangt ihr da eine Heiratsurkunde als Nachweis ?

  • Bei Namensberichtigung ist Freibeweis zulässig; möglich wären demnach alle möglichen Unrichtigkeitsnachweise, also nicht nur die Heiratsurkunde, die die Berichtigung aber ungemein erleichtert. Eine Notarbescheinigung liegt offensichtlich auch nicht vor, und auf eine bloße Versicherung würde ich mich nicht verlassen. Da noch überhaupt kein Nachweis vorliegt, nicht mal ein umgeschriebener Büchereiausweis, würde ich eine Heiratsurkunde verlangen (zum Freibeweis s. a. Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9.A., § 22 Rn 77).

  • Also ich würde hier keine weiteren Nachweise verlangen. Die Identität ist doch offensichtlich.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Ulf

    Also ich würde hier keine weiteren Nachweise verlangen. Die Identität ist doch offensichtlich.



    Offensichtlich? Dann dürfte man ja nie eine Urkunde für eine Namensberichtigung verlangen. Reicht es dir wirklich, dass dir jemand versichert er heißt jetzt Meier statt Müller um eine Namensberichtigung im Grundbuch einzutragen?

  • Offensichtlich ist nur, dass die richtige Person beim Notar erschienenen ist. Ob sie Müller oder Meier heißt, ist dagegen in keiner Weise belegt.

  • Wenn Ihr schon so genau seid, dann reicht eine Heiratsurkunde nicht aus. Daraus ergibt sich nämlich nie eine Namensänderung. Dann braucht ihr einen amtl. Auszug aus dem Familienbuch.

    Natürlich verzichte ich nicht generell auf die Vorlage einer Nachweisurkunde. Aber wenn der Notar bescheinigt "es erscheint Herr Schmidt, von Person bekannt" verlange ich doch auch keine Nachweise darüber, dass der Herr wirklich Schmidt heißt. Hier ist das m.E. ähnlich zu sehen. Aber wer sicher sein will, sollte einen Nachweis verlangen. Ich würde darauf hier verzichten.

    Ulf

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  • Wenn der Notar weiß, dass der ihm persönlich bekannte Schmidt Schmidt heißt, dann ist auch im Grundbuchverfahren Schmidt Schmidt. Wenn der Notar aber nur weiß, dass ein sich sich ausweisender Schmidt der Schmidt aus der Vorbeurkundung ist, und der Erschienene behauptet, dass Schmidt jetzt Müller ist, dann ist im Grundbuchverfahren Schmidt noch lange nicht Müller.

  • ... ähh, wie war das im Mittelteil?!? ;)

    Ist ja okay. Formal seid Ihr sicherlich im Recht. Das will ich ja gar nicht abstreiten. Aber habt Ihr tatsächlich Bedenken, das einfach so einzutragen?? Was soll denn passieren??!

    Im übrigen nochmals der Hinweis:
    Heiratsurkunde hilft auch nicht, weil die nur beweist, dass Herr Meier und Frau Müller am ... geheiratet haben. Mehr nicht. Welchen Namen die beiden danach führen, steht da nicht.

    Ulf

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  • Zitat von juris2112

    Doch, steht drin.


    Echt?! ist das vielleicht regional verschieden??
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in unserer Heiratsurkunde nicht steht. Daher gab es eine extra "Bescheinigung über die Namensänderung" für meine Frau von Standesamt. Und die letzten Heiratsurkunden, die ich hier im Dienst auf dem Tisch hatte, sagten auch nichts zum Ehenamen, wenn ich mich recht erinnere.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • In den Heiratsurkunden aus früherer Zeit, bei welcher es zum Ehenamen des Mannes noch keine Alternative gab, ist über den Ehenamen natürlich nichts vermerkt.

  • In der Tat muss es da Unterschiede geben. Mir wurden schon Heiratsurkunden vorgelegt, aus denen sich der Familienname nicht ergab (dann habe ich bisher Auszug aus dem Familienbuch verlangt) und ich habe aber auch schon welche gesehen, in denen am Ende der Ehename vermerkt ist. Ob das nun regional unterschiedlich ist oder nur in neueren Heiratsurkunden der Fall ist habe ich noch nicht ermitteln können.

  • § 63 Personenstandsgesetz: In die Heiratsurkunde werden aufgenommen
    1. die Vornamen der Ehegatten und die von ihnen vor der Eheschließung geführten Familiennamen, ihr Wohnort, Ort und Tag ihrer Geburt sowie ihre rechtliche Zugehörigkeit oder ihre Nichtzugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, wenn die rechtliche Zugehörigkeit oder die Nichtzugehörigkeit im Heiratsbuch eingetragen ist,
    2.Ort und Tag der Eheschließung.

  • :oops: wollte keinen Streit zwischen "alten Ehemännern" auslösen ! :D Und die
    Notarangestellte war auch noch bockig (vielleicht auch schon lang verheiratet). Manchmal bestätigt der Notar auch, daß die X nach Einsicht in den Personalausweis jetzt Y heißt, das lass ich dann gelten.
    Es ist halt hier keine "klassische" Namensberichtigung, weil die Meier erstmals als Eigentümerin eingetragen wird und der Namenswechsel sich zwischen Vormerkung und Eigentümereintragung vollzogen hat; deswegen bin ich ein bischen in s Grübeln gekommen; Zweifel an der Personenidentität kann man hier ja eher nicht haben...

  • Mache es Dir doch einfach, rufe beim Standesamt des Wohnortes der Dame an und frage, ob Müller jetzt Meier heißt.

    Aktenvermerk, fertig.

  • Tach zusammen,

    ich häng mich mal dran:

    Als ich in grauer Vorzeit im GBA gewütet habe, hatten wir ne kleine Meinungsverschiedenheit in ähnlichem Zusammenhang. Die Frage kurz formuliert:

    Was verlangt ihr für eine Namensberichtigung (eingetragen Huber, Eigentümer hat geheiratet und heißt jetzt Maier und will so ins Grundbuch)?

    Schönen Dank für eure Meinung,

    Roland

  • Eigentlich das gleiche Problem.

    Berichtigter Personalausweis würde genügen, da aufgrund des Geburtsnamens und des Geburtsdatums die Identität mit dem eingetragenen Eigentümer zweifelsfrei festgestellt werden kann.

    Ansonsten Heiratsurkunde (wenn Ehename vermerkt ist) oder Auszug aus dem Familienbuch (haben die Beteiligten meist auch).

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