Im Adoptionsverfahren ist dem annehmenden Vater ein Rechtsanwalt im Rahmen der PKH beigeordnet. Das hatte ich bisher noch nicht. Der Rechtsanwalt beantragt jetzt Vorschuss. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass - wie in jedem "normalen" FGG-Verfahren - die Gebühren nach dem 3. Teil VVRVG, also VV 3100 und 3104 (Teilnahme an Anhörung) entstanden sind. Hat der RA auch so beantragt.
Hab ich etwas übersehen oder stimmt das?
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