Justizkassenordnung

  • Mit Ausnahme der in der JKassO vom 1.4.1971 enthaltenen Bestimmungen über den Einsatz von Buchungsmaschinen und über die Benutzung von Mustern (Formularen) ist die JKassO in NRW aufgehoben worden.
    Was darin geregelt war, ist nun in den Verwaltungsvorschriften zur LHO NRW geregelt - dort in VV zu § 79 -.

  • Für NDS:

    Vollstreckung von Ansprüchen
    nach der Justizbeitreibungsordnung



    AV d. MJ v. 23. 12. 2002 – 5230-104.18 –
    – VORIS 35508 –




    12. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-TretenDiese AV tritt am 2. 1. 2003 in Kraft. Die nach Maßgabe der Bezugs-RV heranzuziehenden Bestimmungen der JKassO über die Aufgaben der Kassen im Kosteneinziehungsverfahren sind von dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt an nicht mehr anzuwenden.


    Mehr war auch nicht zu finden...

  • Vielen Dank für die Antworten. Das hilft mir schonmal weiter.

    War die JKassO Länder- oder Bundesrecht?
    Bis jetzt waren sämtliche Online-recherchen ergebnislos...
    Es wundert mich, dass man so gar nichts findet...???

    Einmal editiert, zuletzt von MadDioz (20. Juli 2009 um 15:22)

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    auch ich suche gerade verzweifelt die Justizkassenordnung. Bei uns ist nämlich die Frage zu klären, wer alles Zutritt zum Kassenraum haben darf. Wo kann ich diese VO finden? Vielen Dank!

  • Soweit mir bekannt ist, gibt es die Justizkassenordnung nur noch in Textform in Höver/Müller Justizkassenordnung, 3. Aufl., 1952. Die meisten der in der JKassO enthaltenen Vorschriften sind mittlerweile durch Bestimmungen der einzelnen Landeshaushaltsordnungen ergänzt oder aufgehoben worden.

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