Ber.verhältnis 2 Grundschuldgläubiger

  • Darlehensvertrag mit Grundschuld:

    Abschn. I Darlehen : Die Ehegatten Erwin und Berta als Mitgläubiger nach § 432 BGB
    - nachst. gemeinsam als der Darlehensgeber bezeichnet- gewähren......
    ein Darlehen....

    Abschnitt III Grundschuld:

    Der Eigentümer bestellt am Grundstück zugunsten des Darlehensgebers eine Grundschuld.....

    Würdet Ihr das Gemeinschaftsverhältnis der beiden Darlehensgeber aus dem Darlehensvertrag als Berechtigungsverhältnis der Grundschuldgläubiger übernehmen, oder muß man das streng abstrakt sehen und einen Nachtrag bezgl. des Ber.verh. der Grundschuldgläubiger verlangen ?

  • Juris2112 kommt, die Zweifel gehen; wie juris 2112 auch Bauer/v. Oefele, GBO, 2.A., § 47 Rn 166, wonach das Berechtigungsverhältnis auch durch Auslegung ermittelt werden kann; bei der Auslegung kann auch Rekurs auf das schuldrechtliche Geschäft genommen werden.

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