Bearbeitungsdauer

  • Nicht um zu meckern, aber rein Interesse halber meine Frage, wie lange Mahnverfahren bei Euch in der Regel dauern. Insbesondere wenn Prozesskostenhilfe beantragt ist, dauert der Erlass eines Mahnbescheids bei meinem zentralen Mahngericht mittlerweile 4 -6 Wochen, Tendenz steigend. Gleiches gilt, wenn dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden muss.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nicht um zu meckern, aber rein Interesse halber meine Frage, wie lange Mahnverfahren bei Euch in der Regel dauern. Insbesondere wenn Prozesskostenhilfe beantragt ist, dauert der Erlass eines Mahnbescheids bei meinem zentralen Mahngericht mittlerweile 4 -6 Wochen, Tendenz steigend. Gleiches gilt, wenn dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden muss.



    So kommt rainer ja nie von seinen 42 Stunden runter:)

  • Nicht um zu meckern, aber rein Interesse halber meine Frage, wie lange Mahnverfahren bei Euch in der Regel dauern. Insbesondere wenn Prozesskostenhilfe beantragt ist, dauert der Erlass eines Mahnbescheids bei meinem zentralen Mahngericht mittlerweile 4 -6 Wochen, Tendenz steigend. Gleiches gilt, wenn dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden muss.



    So kommt rainer ja nie von seinen 42 Stunden runter:)



    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Rainer keine Mahnbescheide erläßt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nicht um zu meckern, aber rein Interesse halber meine Frage, wie lange Mahnverfahren bei Euch in der Regel dauern. Insbesondere wenn Prozesskostenhilfe beantragt ist, dauert der Erlass eines Mahnbescheids bei meinem zentralen Mahngericht mittlerweile 4 -6 Wochen, Tendenz steigend. Gleiches gilt, wenn dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden muss.



    So kommt rainer ja nie von seinen 42 Stunden runter:)



    Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Rainer keine Mahnbescheide erläßt.



    Wenn Du ihm da mal nicht zu nahe tritts. Wenn ich so sehe, was er hier so alles veröffentlicht, scheint er ein Allround-Genie zu sein.

  • es gilt immer das Gebot, tagfertig zu arbeiten.
    Also:
    1. Eingang MBA, erfassen 1 Tag
    2. Prüfung, keine Monierung, Erlass MBA 1 Tag
    3. Druck, Abholung durch Zusteller 1 Tag
    4. Zustellung durch Zusteller 1 Tag (am nächsten Tag)
    5. 2 Wochen Widerspruchsfrist
    6. wenn kein WI, dann sofort Erlass VB, Druck, Abholung durch Zustellunternehmen (LKW)
    7. nächster Tag ZU
    8. vorläufig rechtskräftig (Einspruchsfrist 2 Wochen) und sofort vollstreckbar

    schneller geht's laut Buch 7 ZPO nicht.
    Wer §§ braucht, kann die §§ 688 ff ZPO in Ruhe nachlesen. Viel Spaß dabei :) und viele Grüße aus dem sonnigen Süden

    (Muster-ZEMA s. 56727 Mayen)

  • Also grad bei PKH dauert es natürlich länger, weil ja der Agg. noch angehört werden muss. Ansonsten laufen bei uns die PKH-Sachen, die durch einen Barcode-MBA eingereicht werden, maschinell. In der Phase der Bewilligung (also ZP 40 erfordern, Anhörung Agg.) gibt es eine Beiakte, nach Bewilligung läuft es dann maschinell weiter, wie alle anderen Sachen auch.

    Nur wenn PKH (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnt werden muss, kann die Bearbeitung nicht mehr maschinell erfolgen.

    Auch MBA mit PKH auf dem grünen Vordruck laufen alle aus ner Akte heraus (maschinell nur über Barcodeantrag). Das dauert natürlich dann länger, da das ganze weitere Verfahren in der Akte läuft.

    Ansonsten kann man immer nur sagen, dass wenn ein MBA ordentlich ausgefüllt ist und keine Monierungen erfolgen (die häufig durch die Ast. oder deren RA selbst produziert sind), das Verfahren auch nicht so lange dauert.

    Aber man weiß ja nie, ob die ZU klappt oder noch irgendwelche anderen Widrigkeiten eintreten. Dann dauert es halt länger.

    Daher kann man nie so ganz paschal sagen, wie lange das Ganze dauert. Aber der Großteil der Verfahren, die maschinell laufen und die wir hier nie zu Gesicht bekommen, laufen glatt durch. Nur davon spricht halt leider keiner, sondern nur von denen, wo der Wurm drin ist und bis zum Schluss bleibt.

    Leider dauern Verfahren auch länger, weil die Personaldecke so dünn ist, dass einfach Reste entstehen, was beim Mahnverfahren eigentlich nicht sein darf (schnelles Verfahren), aber von oben billigend in Kauf genommen wird.

  • @ hellana:

    Monierungen habe ich, die erst seit 1 Jahr das maschinelle Mahnverfahren kennt, eigentlich nie (*stolz bin*).

    Es soll auch wirklich keine Kritik sein, ich weiß doch, wie es bei Euch aussieht. Allerdings muss ich mich auch gerade rechtfertigen, warum es mal wieder länger dauert.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also grad bei PKH dauert es natürlich länger, weil ja der Agg. noch angehört werden muss. Ansonsten laufen bei uns die PKH-Sachen, die durch einen Barcode-MBA eingereicht werden, maschinell. In der Phase der Bewilligung (also ZP 40 erfordern, Anhörung Agg.) gibt es eine Beiakte, nach Bewilligung läuft es dann maschinell weiter, wie alle anderen Sachen auch.


    ich frag mal ganz doof: wird denn im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht geprüft? Das widerspricht ja nun eigentlich dem Mahnverfahren, wo gerade NICHt geprüft wird ob ein Anspruch besteht oder nicht

  • @ bin-ganz-frisch:

    Viele Mahngerichte hören den Gegner im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gar nicht erst an, weil eben die Erfolgsaussichten nicht geprüft werden. Jedoch scheinen das nicht alle Mahngerichte zu wissen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Also grad bei PKH dauert es natürlich länger, weil ja der Agg. noch angehört werden muss. Ansonsten laufen bei uns die PKH-Sachen, die durch einen Barcode-MBA eingereicht werden, maschinell. In der Phase der Bewilligung (also ZP 40 erfordern, Anhörung Agg.) gibt es eine Beiakte, nach Bewilligung läuft es dann maschinell weiter, wie alle anderen Sachen auch.


    ich frag mal ganz doof: wird denn im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht geprüft? Das widerspricht ja nun eigentlich dem Mahnverfahren, wo gerade NICHt geprüft wird ob ein Anspruch besteht oder nicht




    Also eine Anhörung erfolgt bei uns immer. Wenn der Agg. dann Widerspruch einlegt, dann wird PKH nicht mehr bewilligt, da dann keine Aussicht auf Erfolg mehr besteht. Das Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines VBs. Wenn der Agg. der PKH-Bewilligung widerspricht, weil die Forderung seiner Meinung nach nicht besteht, dann wird er gegen einen MB Widerspruch einlegen. Dann macht das Mahnverfahren aber keinen wirklichen Sinn mehr. Wir weisen dann immer die PKH zurück und unser Landgericht hält uns immer.

    Aber es gibt da verschiedene Meinungen.

    Eine Entscheidung für die Prüfung der Erfolgsaussichten ist das
    LG Stuttgart vom 03.09.04, 10 T 340/04
    Leitsatz: Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren erfordert eine Prüfung der Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Prozess.

  • @ hellana:

    Das verstehe ich jetzt nicht, der Mahnbescheid wird erlassen, ohne das Prozesskostenhilfe bewilligt ist? Ich stelle immer den Antrag, dass der Mahnbescheid nur erlassen werden soll, wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ hellana:

    Das verstehe ich jetzt nicht, der Mahnbescheid wird erlassen, ohne das Prozesskostenhilfe bewilligt ist? Ich stelle immer den Antrag, dass der Mahnbescheid nur erlassen werden soll, wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird.




    Nein, der MB wird nicht erlassen, wenn PKH abgelehnt wird, außer der Ast. beantragt den Erlass auch ohne PKH.

  • Ich habe vor zwei Monaten beim Mahngericht Akteneinsicht in eine Akte beantragt, die ein von der Schuldnerin vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angestrengtes Mahnverfahren betrifft. Die Reaktion ist bisher gleich null.

    Haltet Ihr es für opportun bereits jetzt nach dem Sachstand zu fragen. Oder bin ich einfach nur zu ungeduldig (eine besonders gute Eigenschaft von mir).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Sachstandsanfragen sind grundsätzlich opportun :D



    Sie führen nur manchmal dazu, dass im Haufen mit den zu bearbeitenden Sachen plötzlich wieder fünfzehn Akten oder mehr nach unten rutscht.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!