Sozialgerichtsbarkeit

  • Wir müssen Klage auf Erteilung einer unbefristen Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung einreichen. M.E. sind hier Rahmengebühren in Ansatz zu brinben und auch kein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.

    Ist das richtig???

  • Wieso Leistungserbringer?

    Ihr vertretet doch ein Unternehmen, das Leistungen (Arbeitnehmerüberlassung) erbringt und nicht, wie der typische Versicherte im Fall des § 183 SGG, entgegennimmt. Zum Gegenstandswert kann ich nicht weiterhelfen, hier müsste die übliche Literatur zur Streitwertbemessung bemüht werden.

  • Ist die Festsetzung des Kostenansatzes nicht zunächst ein Problem des Gerichts bzw. des UdG? Es gibt eine Auffangvorschrift, wonach der Streitwert in unbestimmbaren Fällen 5.000,00 € beträgt, meine ich. Hab aber mein GKG auf der Arbeit gelassen...;)

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