Naja, Du kennst doch meine Erfahrungen mit kleinen gallischen Amtsgerichten und deren ständige Berufung auf Entscheidungen unseres hiesigen OLG...
Das Problem liegt wohl darin, dass sie veraltete Entscheidungen nehmen.
Sie finden aber, dass es gut passt, obergerichtlich ist und das entsprechende OLG noch nix Gegenteiliges gesagt hat - und da mach mal was. Den BGH nehmen sie bezüglich § 15 a RVG zur Kenntnis, der ist ihnen aber hinsichtlich PKH egal.