Gesellschaft der GbR als Ersteher/GB-Eintragung?

  • Vieleicht könnte eine längere Abordnung als Grundbuchrechtspfleger helfen, damit du verstehst worum es hier geht...



    Ich glaube, Registergericht wäre da eher was, um das GbR-Recht zu verstehen... :behaemmer

  • Jörg: Ich glaube, dass Deiner Interpretation ein rechtliches Missverständnis zugrunde liegt.



    Wie gut, dass du das alles so gut verstehst... :cool:



    Vieleicht könnte eine längere Abordnung als Grundbuchrechtspfleger helfen, damit du verstehst worum es hier geht...



    Nana!! ... nicht so spitz, die Problematik ist schon unbefriedigend genug, so ein Tread sollte doch hilfreich für uns alle sein!
    ...ich finde die Ausführungen von Cromwell durchaus hilfreich.

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

  • Ich habe in den in #100 und #105 verlinkten Thread nunmehr auch Teil II meiner Zusammenfassung eingestellt, der sich mit dem Bieten und dem Zuschlagserwerb der GbR sowie der Verfahrensweise von Vollstreckungsgericht und Grundbuchamt befasst. Teil II der Zusammenfassung beginnt bereits in #1 des verlinkten Threads und wird dann in #2 fortgesetzt.

    Die mittlerweile aufgeworfenen Fragen sind dort wie folgt beantwortet:

    Die Frage von Annett (#97) in Ziffer II 1 b, aa.
    Die Nachfragen von Luftpumpenkäfer (## 99, 115) in Ziffer II 2 a (in Ergänzung und Präzisierung meiner vorläufigen Stellungnahme in #109).

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