FamFG: Gerichtliche Genehmigungen (insbesondere: Problematik des § 1812 BGB)

  • Wenn ich so eine Globalbestellung mache, wie muss ich den Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers bezeichnen? "Prüfung der Genehmigungstatbestände mit äußerlicher Wirkung einschließlich Vergütung gegenüber dem Nachlasspfleger" :gruebel:

  • etwa so:
    wird für die unbekannten Erben
    Herr x
    zum Verfahrenspfleger bestellt, (§§ 340 Nr. 1, 276 Abs. 1 S. 1 FamFG)

    mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben in folgenden Angelegenheiten
    - Entgegennahme von Beschlüssen, durch die Rechtsgeschäfte des Nachlass-
    pflegers genehmigt werden;
    - Prüfung und Genehmigung der genehmigten Rechtsgeschäfte ;- Einlegung bzw Verzicht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Genehmigungsbeschlüsse- Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers

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