Hinterlegung von Bildern

  • Hallo, hab hier nen blöden Fall:
    ein Museum will hier 21 Bilder hinterlegen, weil der Künstler verstorben ist. Mein Problem ist nun
    a) wo soll ich hin mit den Bildern??
    b) wie muss ich die lagern damit die nicht kaputt gehen?
    c) muss ich die schätzen lassen??
    d) muss ich die besonders sicher verwahren? Könnte sie höchstens in irgendein Zimmer einschließen...
    Hat jmd schon mal Erfahrung mit sowas gesammelt???? Ist ein typischer Fall für die Urlaubsvertretung....:(

  • Bin kein Hinterlegungsfachmann, aber:
    Kannst Du das nicht irgendwie abbiegen? Falls Erben da sind, muß sich das Museum doch an die wenden. Und falls wirklich die Erben unbekannt sind, müßten die Bilder Wertgegenstände sein, um sie zur Hinterlegung annehmen zu können. Wenn es aber tatsächlich Wertgegenstände sind, dürfte doch wohl eine Nachlaßpflegschaft zur Ermittelung der Erben sinnvoll sein. Dann kann sich der Nachlaßpfleger um die Bilder kümmern.
    Übrigens: welchen Hinterlegungsgrund hat das Museum überhaupt genannt und wie hat es ihn glaubhaft gemacht?

    Life is short... eat dessert first!

  • Ich würde zunächst auch mal den Hinterlegungsgrund anzweifel, ohne H-Grund keine Hinterlegung.
    Die sollten sich mal ans Nachlaßgericht bzgl. eines Nachlaßpflegers/Verwalters wenden. Der kann dann ggf. veräußern und den Geldbetrag hinterlegen.

  • Hi, wir hatten ein paar wertvolle Bilder aus einer Nachlasspflegschaft bei uns hinterlegt. Die waren bei uns im Tresorraum eingeschlossen, der war groß genug. Die Geschäftsleitung hatte damals geklärt, dass man keine weiteren besonderen Vorkehrungen zur Aufbewahrung treffen muss (genauer kann ich Dir das aber leider nicht begründen). Allerdings waren die Bilder auch schon gut verpackt eingeliefert worden. Ich glaube auch, Tageslicht ist am schädlichsten für die Farbe, aber vielleicht kann Dir das Museum ja noch Tipps geben und die Bilder entsprechend verpackt einliefern.

  • Neben dem Tageslicht spielt auch die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur eine Rolle. Der Keller eines AG ist da denkbar ungeeignet. Ansonsten sehe ich das wie meine Vorredner.

  • Am Hinterlegungsgrund hab ich da auch so meine Zweifel. Kann ja nicht sein, dass wir alte Schinken für die Museen aufbewahren müssen. Die könnten die doch bestimmt irgendwo bei sich einlagern, bis die Erben ermittelt sind.

    Aber wenn die Bilder schön sind: Ich hätte hier noch ein paar weiße Wände ... :teufel:

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Als Hinterlegungsgrund hat er angegeben, dass wohl Streit herrscht, wem die Bilder zustehen. Das wäre ja eigentlich schon ein typischer Fall für Hinterlegung...ich würde ihn ja gerne an ein größeres AG verweisen, weil bei dem jetzigen ist so wenig Platz, nur hab ich das Pech, dass ich an dem nächstgrößeren grad auch Vertretung in Hinterlegung mache :gruebel:
    Aber das mit dem Nachlasspfleger finde ich gar nicht schlecht! Ich hab allerdings die Befürchtung, dass dann der Nachlasspfleger kommt und die Bilder hinterlegen will....und zudem meinte der Museumstyp, dass es eilig ist. Könnte mir vorstellen, dass er die Bilder erstmal weghaben will, bis irgendwas weiteres passiert....

  • Seit Ihr denn die Hinterlegungskasse für Werthinterlegungen? In Niedersachsen sind das nur die AG am LG, früher waren das die Bezirksregierungskassen, da gab es mit dem Platz deshalb auch keine Probleme.

  • Das müsste ich abklären, ob es hier eine Sonderzuständigkeit für Werthinterlegungen gibt bei den AG´s beim LG, in diesem Fall würde es mich aber trotzdem treffen... :(

  • Nur damit das Außenstehende nicht falsch verstehen, Hinterlegungsstelle und somit Anlaufstelle für die Anträge von Werthinterlegungen sind trotzdem alle AG, nur der Aufbewahrunsort (-kasse) ist mitunter konzentriert worden (nicht dass die armen AG am LG jetzt alle Anträge bekommen...)

  • Die Sache wird nun immer komplizierter: der Erblasser war Franzose! Das heißt dass in Frankreich erstmal die Erbfolge geklärt werden muss. Die mutmaßlichen Erben verlangen aber jeweils die Herausgabe der Bilder. Also ein Nachlasspfleger geht wohl nicht....
    Mein Problem ist nun: wer ist denn nun berechtigt, die Bilder zu hinterlegen?? Der Museumstyp? Und selbst wenn ich sie zur Hinterlegung annehme - wen trage ich als Empfangsberechtigten ein, es könnte ja sein dass ein ganz anderer Erbe wird, der jetzt noch gar nicht aufgetaucht ist?!

  • Ich habe in solchen Fällen immer geschrieben "die unbekannten Erben des X, soweit sie sich durch Erbschein legitimieren können"
    Ob das jetzt natürlich so ne geschickte Formulierung ist, wenn die Erbfolge nach französischem Recht festgestellt wird...

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich würde ihn an das Nachlaßgericht verweisen, da ansonsten kein Hinterlegungsgrund nach § 6 HinterlO besteht. § 1960 BGB: Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlaßgericht bei Bedürfnis die Sicherung des Nachlasses zu veranlassen. Es kann u.a. die Hinterlegung von Kostbarkeiten anordnen. Erst wenn eine solche AO in der Welt ist, hast Du deinen Hinterlegungsgrund der zur Hinterlegung berechtigt, nämlich die gerichtliche AO des Nachlaßgerichts. Legitimiert sich später der (französische) Erbe gegenüber dem Nachlaßgericht ordnet dieses die Herausgabe an den Erben gegenüber der Hinterlegungsstelle an.

  • Wenn aber doch die (möglichen) Erben die Herausgabe aufgrund ihrer Erbenstellung vom Museum verlangen, haben sie doch damit das Erbe angenommen, oder?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Das mag rechtlich so sein, wenn sie sich jedoch nicht durch Erbschein legitimieren können und es sich wirklich um Gegenstände von höherem Wert handelt wäre das Museum schön blöd, wenn es die Sachen einfach so herausgibt.

  • Zitat von omawetterwax

    Wenn aber doch die (möglichen) Erben die Herausgabe aufgrund ihrer Erbenstellung vom Museum verlangen, haben sie doch damit das Erbe angenommen, oder?



    Wenn die Bilder ´was wert sind, nehme ich die Erbschaft hiermit auch an, also her mit den Dingern !;)

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • @bishop: Mach ganz schnell. Der Künstler ist doch tot, da werden die Bilder auf jeden Fall wertvoll.;)
    Ich hab mal meinen Kollegen von der Hinterlegungsstelle gefragt. er drückt sein aufrichtiges Bedauern aus, er wäre da überfragt. Aber es gäbe wohl hier eine interne Absprache mit der Revisorin, das in einem solchen Fall ein Vorschuss vom Hinterleger verlangt wird. Red doch mal mit deinem Revisor ob das bei euch auch geht. Dann mietet ihre einen Raum in dem Museum am besten den wo die Bilder jetzt sind. Das Museum zahlt den Vorschuss, von dem zahlt ihr die Miete und alles ist im grünen Bereich. :wechlach:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Zitat von fisch

    wäre das Museum schön blöd, wenn es die Sachen einfach so herausgibt.



    Logisch. Nur wenn die Erben die Erbschaft eben angenommen haben, dann ist doch das Nachlassgericht raus aus der Sache weil 1960 BGB nicht mehr zieht, oder? Darauf wollte ich hinaus.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Nachgewiesen ist doch aber nicht, daß es wirklich die Erben sind, und damit dürfte das weiterhin ungewiß sein. Ich sehe da sehr wohl ein Fürsorgebedürfnis, was entweder eine Nachlaßpflegschaft oder aber zumindest eine entsprechende Sicherungsanordnung des Nachlaßgerichts rechtfertigt, wenn das Museum den Sachverhalt an das Nachlaßgericht heranträgt.

  • fisch:
    klingt gut, allerdings frage ich mich immer noch, was ein deutsches Nachlassgericht damit zu tun haben soll, wenn der Erbe Franzose ist....? Die würden sich doch bestimmt gleich für unzuständig erklären.
    Es geht übrigens tatsächlich um mehrer Hunderttausend....:eek:
    Wegen der Lagerung habe ich übrigens herausgefunden, dass man da wohl ein Ersuchen an eine Staatsgalerie im Wege der Amtshilfe machen kann (das ist dann aber erst der nächste Schritt, wenn ich mal zu dem Schluss gekommen bin, dass die Bilder hinterlegt werden....)

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