Aufgebot und Ausschließungsbeschluss

  • Hallo,
    ich bin gerade etwas überfordert. Ich bearbeite die Aufgebotssache hier alleine und bin gerade dabei mir Texte für das neue Aufgebot und den Ausschlussbeschluss zu basteln. Habe allerdings Angst, dass ich etwas vergesse.

    Kann mir jemand sagen, ob ich irgendwo ein Muster finde? In Eureka ist ja wohl nichts drin!

  • Frag doch mal beim Richter nach, ob er noch ein altes Muster hat.
    In Eureka müssten (so Du noch mit Zivil arbeitest) die alten Muster für das Urteil noch vorhanden sein.
    Oder Du ziehst Dir eine Musterakte.
    Bei uns werden die Aufgebotsunterlagen erst im nächsten Jahr eingepflegt. :mad:

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Alte Muster habe ich genug, ich bin mir ja nicht sicher was in die neuen Texte rein muss. Hat sich da denn nichts verändert?

  • Den Ausschließungsbeschluss (so heißt der Apparat genau :D) wird man vor dem nächsten Jahr wohl auch kaum gebrauchen wegen der Frist in den Landesvorschriften.

  • Hallo halla!

    Da du von eureka sprichst nehme ich an du bist aus Hessen. Schau mal im Intranet - dort gibt es ein Handbuch für das Aufgebotsverfahren mit Beispielbeschlüssen:-)
    Vordrucke für eureka sind schon seit Wochen angekündigt. Mal sehen...

  • Vordrucke für eureka sind schon seit Wochen angekündigt. Mal sehen...


    Tja - wie üblich kann man da nur sagen. So weit sind wir auch schon... :D

  • Ist das eventuell das mit "Leitfaden" betitelte Werk?

  • ist das Handbuch schon irgendwo aufgetaucht? Hätte da auch Interesse dran und wäre sehr dankbar, da ich mich nicht auf forumSTAR verlassen will.

  • ist das Handbuch schon irgendwo aufgetaucht? Hätte da auch Interesse dran und wäre sehr dankbar, da ich mich nicht auf forumSTAR verlassen will.



    Ist da in ForumStar was drin? Wahrscheinlich doch nur, wenn man schon mit ForumStar- Zivil arbeitet, oder? :gruebel:

  • forumSTAR zivil muss man haben, das ist richtig, dann gibt es zumindest Formulare für das Aufgebot an sich, das allerdigns jetzt nichts Neues bringt. Definitiv sagen kann ich allerdings, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht veröffentlicht wird, weil das ja mal eine Frage war, was auch daran liegt, dass das Aufgebot selbst ja keine Entscheidung darstellt und damit ohnehin nicht anfechtbar ist.

  • Muster für die Aufgebote findet ihr im elektronischen Bundesanzeiger mehr als genug (erkennbar am Az.). Etliche Kollegen waren schon so frei und haben ein Aufgebot nach neuem Recht veröffentlicht.



    Wie geht das denn? bei uns beträgt die Veröffentlichungsfrist 3 Monate...kann mein erstes eigenes Aufgebot also frühstens 2010 präsentieren :gruebel:

  • forumSTAR zivil muss man haben, das ist richtig, dann gibt es zumindest Formulare für das Aufgebot an sich, das allerdigns jetzt nichts Neues bringt. Definitiv sagen kann ich allerdings, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht veröffentlicht wird, weil das ja mal eine Frage war, was auch daran liegt, dass das Aufgebot selbst ja keine Entscheidung darstellt und damit ohnehin nicht anfechtbar ist.


    Dann darf man sich allerdings fragen, weshalb überhaupt eine RBB? Ich weiß, weil´s im FamFG steht. :D

    Ist das irgendwo nachzulesen, dass die RBB nicht veröffnetlicht zu werden braucht?

  • Muster für die Aufgebote findet ihr im elektronischen Bundesanzeiger mehr als genug (erkennbar am Az.). Etliche Kollegen waren schon so frei und haben ein Aufgebot nach neuem Recht veröffentlicht.



    Wie geht das denn? bei uns beträgt die Veröffentlichungsfrist 3 Monate...kann mein erstes eigenes Aufgebot also frühstens 2010 präsentieren :gruebel:


    Du meinst sicher, den Ausschließungsbeschluss? Aufgebote habe ich schon einige veröffentlicht. Wenn der Antrag schlüssig ist und der Vorschuss gezahlt schnell gezahlt wird - zack - Aufgebot raus..... :cool:
    In Judica (NRW) sind auch ganz brauchbare Verfügungen, wenn ich nur die Zeit fände, die mal als Word-Dokumente rauszuziehen, dann würde ich die auch hier zur Verfügung stellen. Aber mit Doppel- und Dreifach-Vertretung schaff ich es nicht. :(

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Mit den Verfügungen sollte es nicht soooo schlimm sein. Da hat sich gegenüber den alten Verfahren ja kaum etwas geändert. Bei uns z.B. hat der Richter nur seinen Termin eingesetzt, der Rest lag beim Rpfl., so dass man praktisch die bisherigen Vorlagen/Fummelare weiterhin benutzen kann.

    Allerdings komme ich mit meinem ersten Verfahren nach neuem Recht nicht so recht weiter - der Vorschuss kommt nicht rüber... :D

  • die Formulare und auch die Bausteine bei forumSTAR haben sich nur minimal verändert. Die Aussage, dass die RBB nicht veröffentlicht wird, habe ich mir selbst aus mehreren Gründen und Indizien zusammengereimt: der erste - und das ist jetzt wirklich nur ein Indiz - ist, dass forumSTAR und die Fachgruppe dies nicht vorgesehen hat. Auf diese zu vertrauen wäre der blanke Hohn, aber ein Indiz ist es.

    Gewichtiger aber finde ich die Tatsache, dass eine RBB vom Sinn und Zweck her ja nur dann Sinn macht, wenn auch ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann. Ein Aufgebot ist keine anfechtbare gerichtliche Entscheidung. Ein Rechtsbehelf gegen das Aufgebot ist nicht gegeben. -> keine Veröffentlichung.
    Der Beschluss am Ende kann mit einem Rechtsbehelf angegriffen werden, wird aber nicht veröffentlicht, also keine RBB in der Veröffentlichung.

    Was mir nur Kopfzerbrechen macht ist die Frage wo ich in Bayern veröffentlichen muss. Bislang war Landesrecht, dass an der Gerichtstafel ausgehängt werden musste und zudem eine Veröffentlichung im örtlichen Amtsblatt erforderlich war. Bundesanzeiger war nicht nötig. Eine neue Länderregelung habe ich nicht gefunden. Kennt sich da jemand aus Bayern aus, oder gibts es andere Stimmen aus dem Süden?

  • Lösung für Bayern selbst gefunden, unter Hilfe eines Kollegen:

    Bay AGGVG Art. 27 und 28.

    Veröffentlicht wird auch weiterhin bei Grundschuldbriefen etc. durch Aushang 3 Monate an der Gerichtstafel, sowie im örtlichen Amtsblatt.

  • Hier spricht der helfende Kollege:

    Gut, dass es das Forum gibt - da finden Blinde und Lahme zusammen und können dann gemeinsam gehen und sehen.

    Will heißen: Der Austausch hier im Forum (und mit anderen Kollegen) hat mir wesentlich mehr gebracht, als die Unterstützung durch die Verwaltung oder andere offizielle Kanäle. Alle Poster tragen ihre Wissensklümpchen über das FamFG zusammen und am Ende ergibt sich für alle ein Mosaik. Ein schönes Gesamtbild wird sich wohl leider nie ergeben, weil das FamFG einfach nur Stückwerk ist.

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