Abgabe Streitverfahren MB Zustellung falsch wat nu ?

  • Ich habe hier einen etwas kuriosen Fall und weiß nicht weiter

    MB wurde laut Zusteller persönlich an AG zugestellt.

    RA X legt Widerspruch ein.

    Abage Streitverfahren

    Nunmehr wird durch verschiedene Schreiben festgestellt , dass der AG unter diesen Anschrift noch nie gemeldet war und gänzlich unbekannt ist.:eek::gruebel: Polizei und EMA hat bestätigt.

    RA X räumt ein von dem AG nicht bevollmächtigt zu sein, sondern von dem Hauseigentümer deren Name nicht angegeben wird. Der Widerspruch erfolgte wohl deshalb, weil die AS Schadensersatz ggü. dem Hauseigentümer haben will. Die Richteri hat nunmehr festgestellt, dass keine ordnungsgam. Zustellung des MB vorliegt und das Streitverfahren beendet ist. Sie hat die Sache mir vorgelegt m. d. B. um Prüfung ob VB zu erlassen ist.

    Also VB kann ja nicht erlassen werden, da der MB nicht ordnungsgem. zugetsellt worden ist.

    Mein Problem ist, ob ich überhaupt zuständig bin, da

    a ) keine ordnungsgem. Zustellung des MB vorliegt

    b ) kein wirksamer Widerspruch eingelegt worden ist bzw. ein Widerspruch von einem nicht am Verfahren beteiligten.

    Muss das ZP - gericht jetzt die Sache weiter bearbeiten oder Mahngericht ??


    Wen ein Mod ein bessere Idee hat Titel bitte ändern und ggf. auch verschieben

    gruß

    wulfgerd

    P. S. : Auf Grund Zahnarzttermin erst morgen wierder on

  • Tendiere eher dazu das ganze an das Mahngericht zurückzugeben.


    Ich auch. Die Abgabe dürfte zu Unrecht erfolgt sein. Ein VB kann auf alle Fälle nicht erlassen werden, weil ja dafür die Grundlage fehlt. Und für die Zustellung des MB dürfte das Zivilgericht definitiv nicht zuständig sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!