Ich habe Eheleute A + B zu je 1/2 im GB eingetragen. Versteigert wurde nur der Anteil des A. Auf beiden Anteilen lastet ein Buchrecht III/1, auf welches der Gläubiger verzichtet hat. Verzicht ist auch im Grundbuch nach Versteigerungsvermerk eingetragen worden.
III/1 blieb bestehen, da aus einem nachrangigen Recht betrieben wurde. Kommen nun laufende Zinsen in den Teilungsplan, da es ja Eigentümerrecht bis Zuschlag war? Lasse ich die Zinsen ganz weg oder nehme ich einen Hinweis im Teilungsplan auf, dass keine Zinsen wegen Eigentümerrecht?
Ab Zuschlag ist es ja wieder Fremdrecht. Außerdem steht es ja irgendwie A + B gemeinsam zu und ist damit irgendwie auch teilweise Fremdrecht gewesen, oder?
Stehe auf dem Schlauch! Kann mir jemand helfen?