Gesamteigentümerrecht

  • Ich habe Eheleute A + B zu je 1/2 im GB eingetragen. Versteigert wurde nur der Anteil des A. Auf beiden Anteilen lastet ein Buchrecht III/1, auf welches der Gläubiger verzichtet hat. Verzicht ist auch im Grundbuch nach Versteigerungsvermerk eingetragen worden.

    III/1 blieb bestehen, da aus einem nachrangigen Recht betrieben wurde. Kommen nun laufende Zinsen in den Teilungsplan, da es ja Eigentümerrecht bis Zuschlag war? Lasse ich die Zinsen ganz weg oder nehme ich einen Hinweis im Teilungsplan auf, dass keine Zinsen wegen Eigentümerrecht?

    Ab Zuschlag ist es ja wieder Fremdrecht. Außerdem steht es ja irgendwie A + B gemeinsam zu und ist damit irgendwie auch teilweise Fremdrecht gewesen, oder?
    Stehe auf dem Schlauch! Kann mir jemand helfen?

  • Nach § 1175 I S.1 BGB steht das (Gesamt-)Recht III/1 nach Verzicht beiden Eigentümern gemeinschaftlich zu.

    Da nur A Schuldner ist, ist gar kein Eigentümerrecht entstanden. Daher gehören wenigstens die laufenden Zinsen in den TP.

  • Leider war dann das GG falsch, da keine Zinsen aufgenommen wurden. Es hatte auch niemand widersprochen. Zuschlag ist rechtskräftig. Und nun? :confused:

    Das ändert aber doch hoffentlich nichts daran, dass ich die laufenden Zinsen mit in den TP aufnehme. Erlös müsste auch genug vorhanden sein. Und das Geld hinterlege ich, weil ich ja nicht weiß, wer von beiden was bekommt, oder? Dass ein Miteigentumsanteil versteigert wird, kommt ja leider nicht häufig vor und dann auch noch mit einem Verzicht. Da war ich mit dem Gedanken auf ein Eigentümerrecht, bei welchem keine Zinsen aufgenommen werden wohl etwas zu schnell. Vielleicht weiß noch jemand was zu dem Thema. Termin ist nächste Woche.

    Finde es allerdings trotzdem noch komisch, dass evtl. der Eigentümer (Schuldner) laufende Zinsen raus bekommt. Laut Kommentar steht das Recht nach Verzicht den Eigentümern so zu, wie sie im GB stehen, dass heißt bei mir zu je 1/2.

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