Hinterlegung Kontoauszug Sparkonto möglich?

  • [FONT=Arial (W1)]Gibt es keine hinterlegungsfähige Legitimationsurkunde, muss das Sparbuch aufgelöst werden und der Geldbetrag hinterlegt werden. Angesichts der derzeitigen Sparzinsen ohnedies die bessere Lösung.[/FONT]




    Die Problematik besteht allerdings darin, dass der ehemalige Betreuer dies nicht darf.

  • Die Frage ist doch, was eine sonstige Urkunde im Sinne von § 5 HintO ist. Wenn die Urkunde sich nur durch die Beweisfunktion auszeichnet (wie im Strafrecht), dann ist ein Kontoauszug eine Urkunde.




    Ja, siehe mein Beitrag unter #19 und http://www1.bpb.de/wissen/WKEK3L,0,0,Urkunde.html

    Wie gesagt: Ich glaube, wir "streiten" an der Sache vorbei.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • [FONT=Arial (W1)]Es wäre ja toll, wenn es hier über die (unbestrittene) Hinterlegungsfähigkeit eines Kontoauszugs ginge, (wobei ich sagen muss, bei den letzten paar Hundert Hinterlegungen bei Nachlässen wollte dies noch keiner), es geht hier um die Hinterlegung der Legitimationsurkunde eine Sparkontos (schon vergessen?), es geht weder um eine Urkunde im Allgemeinen noch einer Beweisurkunden im Besonderen, es sei denn dass bei Letzterer die Beweisfunktion eine Nebenwirkung der Legitimationswirkung ist.[/FONT]

  • Der Betreuer reicht jetzt einen Kontoauszug des Sparkontos ein, um diesen als Urkunde oder Wertpapier zu hinterlegen.
    Stellt dieser Kontoauszug eine Sparurkunde dar, der ganauso wie ein Sparbuch hinterlegt werden kann?




    Das war die Frage. Und ich würde das hier nach § 5 HintO mit "ja" beantworten. Ob mit der Urkunde nach einer evtl. späteren Herausgabe eine tatsächliche Legitimationswirkung verbunden oder möglich ist, oder nicht, das kann einem als Hinterlegungsstelle doch egal sein, oder?

    Hier noch einen Auszug aus den Geschäftsbedingungen einer Sparkasse:

    Die Sparkasse kann das Sparbuch auch in Form eines Loseblattsparbuches mit Sparbuchumschlag und Sparkontoblättern ausgeben. Das Loseblattsparbuch ist nur gültig, wenn es aus dem Sparbuchumschlag mit Kontonummer und den Sparkontoblättern des laufenden Jahres besteht.

    (Siehe auch Link bei Klick auf blaue Wörter)

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  • Wenn dr Kontoauszug Bestandteil eines Loseblattsparbuchs ist, kann das sicherlich ausreichend sein. Was hinterlegt werden kann ist das, was der Bank vorgelegt werden muss, damit sie auszahlt, eben die Legitmationsurkunde.

  • Wenn dr Kontoauszug Bestandteil eines Loseblattsparbuchs ist, kann das sicherlich ausreichend sein. Was hinterlegt werden kann ist das, was der Bank vorgelegt werden muss, damit sie auszahlt, eben die Legitmationsurkunde.




    Bei einem gewissen Sparkonto bei der C-Bank musste man sich mit dem letzten Kontoauszug legitimieren, um am Schalter abheben zu können. Also handelt es sich dabei dann wohl um die Legitimationsurkunde?

    In Beitrag 8 hast du ja noch bestritten, dass dies so sei.

  • Das Problem bei der C-Bank ist, dass man vom Sparkonto auch am Bankautoamt Geldabheben kann. Dabei kann man eine EC-Karte bekommen, die auch für das Sparbuch gilt, man kann eine Kontokarte für das Sparbuch allein erhalten und man kann das Sparbuch onlien verwalten und man kann online Kontoaszüge am PC ausdrucken. Auf Wunsch erhält man einen kleine Ordner und man bekommt diese Kontoauszüge. Bei der Vielzahl an Möglichkeit kann man für ein derartiges Konto keine Hinterlegung machen. Das Sparkonto ist von der Flexibilität her kaum von einem Girokonto zu unterscheiden.

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich hier mal anschließen, da die SuFu mich nicht weitergebracht hat.

    Das Sparbuch, welches hinterlegt werden soll ist nicht auffindbar. Nach dem, was ich bisher gelesen habe müsste dieses nun aufgelöst und als Geldhinterlegung erneut zur Hinterlegung beantragt werden. Ist das richtig?

    Vielen Dank.

  • Hallo zusammen, ich möchte mich hier mal anschließen, da die SuFu mich nicht weitergebracht hat. Das Sparbuch, welches hinterlegt werden soll ist nicht auffindbar. Nach dem, was ich bisher gelesen habe müsste dieses nun aufgelöst und als Geldhinterlegung erneut zur Hinterlegung beantragt werden. Ist das richtig? Vielen Dank.

    Wer/was ist denn überhaupt beantragt? :gruebel: Ein verlorenes Sparbuch kann man natürlich nicht hinterlegen, da es ja ganz einfach nicht da ist. Und wer will denn das Sparbuch auflösen? Ob das so einfach geht (ohne Sparbuch) ist eine Frage die bei der Bank zu klären wäre...<br />
    <br />
    P.S.<br />
    Ich sehe jetzt auch nicht unbedingt jemanden der ein interesse daran haben würde das Sparbuch aufzulösen...

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