Pietätlos?

  • Zitat von Plotzenhotz

    Bei dem hier tätigen Betreungsrichter wäre diese Betreuung die letzte Betreuung des Betreuers gewesen.



    :habenw ... den entscheidungsfreudigen Betreuungsrichter mein ich. So was hätte ich hier auch gern :mad:

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Es sehe die Angelegenheit wie die Vorposter. Die Teilnahme an der Beerdigung ist m.E. nicht zu vergüten. Egal ob eine Zahlung aus der Staatskasse oder aus dem Nachlass erfolgt.
    Die Antragstellug finde ich schon ziemlich daneben.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Zitat von Maus
    Zitat von Plotzenhotz

    Bei dem hier tätigen Betreungsrichter wäre diese Betreuung die letzte Betreuung des Betreuers gewesen.


    :habenw ... den entscheidungsfreudigen Betreuungsrichter mein ich. So was hätte ich hier auch gern :mad:

    Tja, der gute Mann hier hat Anstand und Moral.
    Und das merkt man auch an seinen Entscheidungen.

  • Auch als "Materie-Fremder" teile ich die Vormeinungen, und zwar genauso krass wie juris2112. Zu diskutieren gibt es nix, sondern das Ergebnis ist: Fällt aus wegen is´ nich´ - und das war´s!

  • Meine Zeiten auf dem VG liegen zwar schon viele Jahre zurück, aber dass ein Betreuer/Pfleger/Vormund die Teilnahme an der Beerdigung abrechnen will:

    Respekt!
    Ganz neue Idee.

    Den hätte ich einbestellt und den Kopf gewaschen.
    Ohne Rücksicht auf Verluste, DAB oder sonstiges!
    Irgendwo sind wir doch noch immer in Mitteleuropa.

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