Ich hänge mich mit meiner Frage hier mal ran:
Ort: Niedersachsen
Meiner SE hat vergessen den Ausschließungsbeschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (obwohl verfügt). Ausfertigung mit RK wurde auch schon rausgeschickt und nun ist ihr der Fehler aufgefallen.
Schlimm?
Die VÖ im Bundesanzeiger dürfte nach § 187 ZPO nur fakultativ sein. So gesehen wäre es jetzt nicht tragisch, wenn die VÖ vergessen wurde.
Gegenstimmen?