§67a StGB

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Urteil:Unterbringung in ps. Krankenhaus, keine FS,
    NAch §67a erfolgte Überweisung in eine Entziehungsanstalt.
    Der Beschluss wurde am Tag X rechtskräftig, verlegt wurde er aber erst am Tag Y, (ungefähr 21 Tage später, da kein früherer Aufnahmetermin möglich war.
    Mein Problem: bis wann läuft die 2 Jahresfrist? Ich habe es ab dem Tag X gerechnet, also X plus 2 Jahre, bin mir da aber nicht mehr so sicher.
    Wird erst ab der tatsächlichen Verlegung gerechnet? Also Y plus 2 Jahre? Aber was passiert dann mit den Tagen: X bis y, mit dem Zeitraum?
    Fragen über Fragen..
    DANKE für die Hilfe..

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