Vollstreckungsbescheid - Bearbeitungszeit

  • Wie lange darf bei den Coburgern die Bearbeitung eines Antrages auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides bis zur Übersendung des VB an den Antragsteller(vertreter) normalerweise dauern? Stationen? Eingang VB-Antrag - Tage bis Erlass? - VB an Antragsgegner - Tage bis ....???

  • Die Frage kann man für kein AG beantworten, weil sie von Faktoren abhängt, die man gesetztlich nicht beeinflussen kann (Menge von Anträgen, Anzahl von Beanstandungen, Sachstandsanfragen, Krankheit, etc. ).

  • Man berühmte sich ja bei Einführung der ZeMa, dass künftig alles besser und schneller sein sollte. Bei uns sind die manuellen MB/VB für den Fall, dass Beanstandungen nicht anfielen, am Tage des Eingangs erlassen worden. Was das ZeMa da noch beschleunigen will, bleibt das Geheimnis der Erfinder...

  • Das hilft nur Nachfragen.
    So geschah auch bei mir. - Und es stellte sich heraus, dass auf meinem Antrag Unterschrift fehlte, und dieser einfach zur Seite gelegt, nicht weiter bearbeitet wurde - Von Sachbearbeiter bekam ich keine Nachricht.

    "Die Nichtbetroffenen spüren den Schmerz der Leidenden nicht."

  • Hallo

    also "dauern dürfen" ist so ne Sache !
    Normalerweise so 4 Wochen maximal! Aber es kommt natürlich auf die Post an und ob die Sache manuell in der Akte bearbeitet wird.

    Ich würd vorschlagen Sie rufen mich an und ich schau mal ins Sytem ;)

    Telefonnummer bekommen sie sofert per PN!

    MFG

    Blacky

  • Aha, ein Fall für den Du - Sie Thread.

    Und im übrigen ausgesprochen bemerkenswert, dass sich mal Sachbearbeiter und Antragsteller im Forum kennengelernt haben.

  • Vier Wochen finde ich schon heftig. Wir reden hier nicht vom gesamten Mahnverfahren sondern nur vom Antrag auf Erlass des VB! - Und ohne Monierungsschreiben. Da kann doch eigentlich nur was bei der Zustellung an den Antragsgegner klemmen, oder?

  • Es ist dann allerdings eine Frechheit des ZeMa, im Falle des "Klemmens" der Sache nicht eine einzige Zwischennachricht an den Antragsteller zu übersenden. Schließlich ist dieser Herr des Verfahrens und hat ein Recht, den Sachstand zu erfahren.
    Ich würde eine zumindest Zwischennachricht binnen einer Woche erfordern bei Vermeidung der Anrufung des Behördenleiters - peng! Wer nicht einmal auf diverse Anfragen reagiert, hat es nicht anders verdient. :mad:

  • Wobei ich allerdings als Sachbearbeiter wenig Verständnis hätte, wenn nach einem Monat (!) schon zwei (!) Sachstandsanfragen vorliegen.

    Ich gehe insoweit davon aus, dass der VB durch das Gericht zugestellt werden sollte.
    Die Zeit von der Absendung des VB bis zum Eingang der Zustellungsurkunde kann durchaus schon mal zwei Wochen betragen, insbesondere dann, wenn der Empfänger umgezogen ist und der gelbe Umschlag nachgesandt wird.
    Hinzu kommt dann die Bearbeitungszeit für Erlass, Erstellung und Versendung des VB, die Zeit für die Entgegennahme und Verarbeitung der Zustellungsurkunde sowie die Zeit für die endgültige Ausfertigung und Versendung des VB mit Zustellungsvermerk.

    Da kann es durchaus mal vorkommen, dass ein Monat ins Land zieht, zumal in Bayern zwischendurch ja noch ein Feiertag gewesen sein soll, den man woanders nicht kennt...

    Sehr viel schneller würde es vermutlich gehen, wenn der Antragsteller sich die Ausfertigung des VB zur Zustellung im Parteibetrieb übergeben lassen würde.

  • Mir ging es jetzt weniger um 2 Fragen in einem Monat als viel mehr um das Prinzip. Eine Verzögerung von einem Monat wird sicherlich einen Grund haben und genau dieser sollte dem Gericht auch bekannt sein, so dass man den Antragsteller auch davon unterrichten kann. Es ist eine leider weit eingerissene Sitte, die Parteien grundsätzlich im Unklaren zu lassen, wenn es um Hindernisse im Verfahren geht. Ob das mit dem Sparwahn zusammenhängt, vermag ich nicht zu sagen. Ich sehe jedenfalls das Gericht grundsätzlich in der Pflicht, der antragstellenden Partei über alle Verfahrensentwicklungen Bescheid zu geben, besonders, wenn es mit dem MB/VB nicht klappt oder anderweitig Verzögerungen oder Hindernisse eintreten.

  • es kommt manchmal vor, dass die gerichtskosten noch nicht eingegangen sind und der VB deswegen nicht erlassen werden kann. leider erfolgt aber in diesem fall keine automatische monierung um den antragsteller darauf hinzuweisen. :daumenrun

    Wenn allerdings bei mir eine sachstandsanfrage kommt dann weise ich gleich höflich darauf hin.

    würde mich interessieren warum die sache hier nicht weiterläuft bzw. so lange dauert.

  • Oder die Gerichtskosten wurden überwiesen, aber mit einem Tippfehler beim Aktenzeichen als Verwendungszweck in der Überweisung. Dann wird die Zahlung meines Wissens (bezieht sich auf NRW) als nicht zuordnungsfähiger Geldeingang verbucht, so daß die Gerichtskosten, bezogen auf das konkrete Verfahren, eben weiterhin als noch nicht eingezahlt gelten.

  • Die vier Wochen sind als Maximalangabe gemeint. Natürlich dauern nicht alle Verfahren so lange! Wäre ja schlimm.

    Im besten Falle hat der Antragsteller in ca. 1-1,5 Wochen den Titel.

    Da aber kein Verfahren wie das andere ist, muss man hier immer auf den Einzelfall abstellen.

    13: Also keine Aufregung ;)

    Und im Normalfall wird natürlich bei Sachstandsanfrage der aktuelle Sachstand mitgeteilt.
    Und ein kurzer Anruf bringt meistens Klarheit ;)

    MFG

    Blacky

  • Keine Panik, ich rege mich immer auf! :teufel: :wechlach:

    Ernsthaft: Haken kann immer mal was, aber was mir gegen den Strich geht, wenn man dann in der Luft hängen gelassen wird und es nicht mal für eine Zwischennachricht reicht.

  • 13

    Das Verfahren läuft aber grundsätzlich maschinell ab und die Maschine ist so eingestellt, dass nach vier Woche ohne Nachricht durch den Zusteller automatisch eine Neuzustellung veranlasst wird. Hiervon wird der Antragsteller/-vertreter auch unterrichtet. Da die Rücklaufzeiten durch das Zustellunternehmen aber teilweise wirklich so lange dauern, kann man diese maschinelle Frist nicht kürzen. Zudem muss Coburg mit dem System arbeiten, wir haben es ja nicht erfunden und sind sicherlich auch nicht mit jeder Einstellung 100 % zufrieden...

  • Herzlichen Dank an alle! Ich hatte mit Mahnbescheid Ansprüche aus vierzehn Rechnungen geltend gemacht. Deshalb bin ich aus dem automatischen Mahnverfahren rausgefallen. Das ist tödlich. Das Gericht hatte es u. a. unterlassen, mir eine Zahlungsaufforderung für die Kosten des Mahnbescheides zu übersenden. Jedenfalls wurde (ordnungsgemäßer) Antrag auf VB am 22.08.06 (Eingang Gericht 23.08.) gestellt und der Betrag am 23.08.06 abgebucht.
    @ BlackDevil Das war supernett von Dir, danke. Man hat mir versprochen, dass ich diese Woche den VB erhalte, also warte ich noch. Vielleicht muss ich Sie dann gar nicht behelligen. Grüße Eden.

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