Vollstreckungsbescheid trotz fehlerhafter Zustellung

  • Sachen gibts, die glaubt man nicht.

    Mandantin hat Ärger mit Inkassounternehmen, welches Forderung von 1998 geltend macht. Nun legt Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid vor. Mandantin weiss von nix und hat auch keine Ahnung vom damaligen Mahnverfahren.

    bis 1997 wohnte MAndantin in einer WG. Dannach zog Sie aus und heiratete. Dies hat sie mir durch Unterlagen auch belegt. Der Vollstreckungsbescheid wurde unter der WG Anschrift zugestellt. Verwendet wurde der damalige Mädchenname der Mandantin. Wie gesagt 1998 war Mandantin unter der Anschrift nciht gemeldet und hatte auch neuen Namen.
    Mandantin vermutet, dass WG-Mitbewohnerin unter ihrem Namen einfach bei Versandhaus bestellt hat.

    Fest steht, dass Mandatin nie Kenntnis von MB und VB hatte. Die Dinger sind ja nun rechtskräftig. Aber VB wurde ja nie korrekt zugestellt.

    Gibts ne Möglichkeit den Titel anuzgreifen? Restitutionsklage usw. paßt ja irgendwie nicht?

    Inkassounternehmen will nun vollstrecken und Mdt. ist in Panik:gruebel:

  • wenn die forderung überhaupt nicht besteht müsste doch vollstreckungsabwehrklage funktionieren, oder?
    und dann gleichzeitig einstweilige einstellung der zwangsvollstreckung bis zur entscheidung über die klage beantragen..

  • is ne komische sache mit den zustellungen manchmal..
    heut war noch eine frau bei mir, die einen vb von 1983 (!) vorliegen hatte und auch vorher nichts davon wusste.
    zustellung des mb ist durch niederlegung bei der post erfolgt, aber sie kann nachweisen, dass sie unter dieser anschrift nie gemeldet war.
    der vb wurde unter einer anderen anschrift auch durch niederlegung bei der post zugestellt. unter dieser anschrift war sie gemeldet aber zu diesem zeitpunkt längere zeit im ausland.
    sie sagt, sie hat nie irgendwas bekommen und kann sich auch die forderung nicht erklären.
    nun war der gvz da und sie hat gegen die zwangsvollstreckung widerspruch eingelegt (is für deinen fall vielleicht auch noch ne möglichkeit?). mein kollege überprüft jetzt die sache wegen formeller mängel

  • naja Widerspruch gegen die ZV? Die ZV ist doch ok. VB ist doch vollstreckbar. Zustellung steht ja auf VB drauf.

    Der Titel ist falsch, nicht die ZV:mad:

  • aber vb hätte ja eigentlich nicht erlassen werden dürfen..
    ich hab ihr aber gesagt, dass sie wohl nur mit der abwehrklage noch irgendwie weiter kommt...

  • Ist in dem Fall aus #1 wirklich Rechtskraft eingetreten? Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber wenn die Mandantin dort seinerzeit nicht mehr wohnte, fehlt es doch an einer ordnungsgemäßen Zustellung des MB und auch des VB? :gruebel:

  • Ist in dem Fall aus #1 wirklich Rechtskraft eingetreten? Bin mir gerade nicht ganz sicher, aber wenn die Mandantin dort seinerzeit nicht mehr wohnte, fehlt es doch an einer ordnungsgemäßen Zustellung des MB und auch des VB? :gruebel:

    Ja schon, aber das sieht man dem VB doch nicht an. Denn VB schick ich dem GV und sag er soll vollstrecken. Interessiert den doch nicht, wenn ich sage hätte so aber nicht ergehen dürfen.

    Auf dem VB steht doch sogar artig drauf, wann er zugestellt wurde.

  • Gegen den Vollstreckungsbescheid ist Einspruch einzulegen. Mangels wirksamer Zustellung des VB ist die 2-Wochen-Frist gem. §§ 700 I, 339 I ZPO nicht in Lauf gesetzt, Rechtskraft kann somit nicht eingetreten sein.

    Im Übrigen soll jedenfalls nach OLG Köln, Rpfleger 1997, 31 und AG Nürnberg, DGVZ 2009, 102, der Zustellvermerk auf dem Titel nicht ausreichen, wenn der Schuldner die ordnungsgemäße Zustellung bestreitet.

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