Sachen gibts, die glaubt man nicht.
Mandantin hat Ärger mit Inkassounternehmen, welches Forderung von 1998 geltend macht. Nun legt Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid vor. Mandantin weiss von nix und hat auch keine Ahnung vom damaligen Mahnverfahren.
bis 1997 wohnte MAndantin in einer WG. Dannach zog Sie aus und heiratete. Dies hat sie mir durch Unterlagen auch belegt. Der Vollstreckungsbescheid wurde unter der WG Anschrift zugestellt. Verwendet wurde der damalige Mädchenname der Mandantin. Wie gesagt 1998 war Mandantin unter der Anschrift nciht gemeldet und hatte auch neuen Namen.
Mandantin vermutet, dass WG-Mitbewohnerin unter ihrem Namen einfach bei Versandhaus bestellt hat.
Fest steht, dass Mandatin nie Kenntnis von MB und VB hatte. Die Dinger sind ja nun rechtskräftig. Aber VB wurde ja nie korrekt zugestellt.
Gibts ne Möglichkeit den Titel anuzgreifen? Restitutionsklage usw. paßt ja irgendwie nicht?
Inkassounternehmen will nun vollstrecken und Mdt. ist in Panik