Verlängerung Elternzeit- Was genau muss ich tun?

  • Hallo Ihr lieben Rechtspfleger.

    Ich bin eine junge Rpfl-Mama, die sich gerade (noch) in Elternzeit befindet.

    Ich möchte gerne meine Elternzeit verlängern, einfach deshalb weil ich doch noch ne Weile mit meinem Kleinen zusammensein möchte und weil ich Probleme habe, einen Betreuungsplatz zu finden.

    An wen wende ich mich mit meinem Anliegen, wie gehe ich am Besten vor und hat schon jemand Erfahrung mit der Bewilligung der Verlängerung der Elternzeit?!

    Danke schonmal im Voraus für Eure Nachrichten. Rhea

  • Wie lange warst Du denn in der Elternzeit? Die Elternzeit ist maximal drei Jahre pro Kind. Solltest Du die schon haben, kannst du nur noch Beurlaubung ohne Dienstbezüge beantragen. Soweit ich weiß, muss man sich dafür - wie für die Verlängerung der Elternzeit auch - aber schon sechs Monate im Voraus festlegen - wobei Verlängern einer Beurlaubung allerdings wohl immer einfacher ist, als vorzeitige Rückkehr in den Dienst. Das mag aber von OLG zu OLG verschieden sein.
    Wende dich am besten mal an Deine Verwaltung.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Guten Morgen liebe RPfl-Mamis!

    Ich hätte da mal ein Anliegen. Und zwar hätte ich gerne mal Erfahrungswerte aus dem Bezirk des OLG Hamm bzgl. der Verlängerung von Elternzeit. Ich habe nun erst einmal geplant, ein Jahr Elternzeit zu neh
    men. Allerdings weiß ich ja nicht, ob ich für das zweite Jahr unseres zukünftigen Sprösslings noch eine Betreuung finde. Deshalb müsste ich ggfls. die Elternzeit um ein etwa Jahr verlängern. Hat das jemand von euch schon mal gemacht? Ging das so ohne weiteres durch?

    Umgekehrt hätte ich auch gerne gewusst, ob man Elternzeit im Bezirk des OLG Hamm leicht verkürzen kann. So wäre dann meine Alternative, direkt zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und dann wenn alles gut funktioniert und Betreuung vorhanden ist, ggfls. ein halbes bis ein ganzes Jahr vor Beendigung der Elternzeit wieder in den Dienst einzusteigen. Auch hier wäre ich sehr sehr dankbar für eure Erfahrungen.

    Liebe Grüße,
    die Südfrucht

  • Die Verlängerung der Elternzeit ist eine reine Formsache und geht problemlos durch.

    Bezüglich einer vorzeitigen Verkürzung würde ich an Deiner Stelle mal in Hamm anrufen.

  • Es ist immer leichter, zu verlängern, als zu verkürzen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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