(Vorläufiges) Bestreiten einer Forderung

  • Genauso kenn ich das hier auch. Wobei mir vieles auch verwalterabhängig zu sein scheint. Manche haben mehr Probleme mit dem FA, manche weniger.



    Offtopic: Probleme haben in der Regel die Verwalter, die exakt arbeiten, und dem Finanzamt nicht alles durchgehen lassen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Genauso kenn ich das hier auch. Wobei mir vieles auch verwalterabhängig zu sein scheint. Manche haben mehr Probleme mit dem FA, manche weniger.



    Offtopic: Probleme haben in der Regel die Verwalter, die exakt arbeiten, und dem Finanzamt nicht alles durchgehen lassen.


    Darüber kann man streiten, könnte aber ein Grund sein. Ich hab manchmal den Eindruck, dass sich das FA auch quer stellt, wenn der Verwalter sehr querulatorisch veranlagt ist.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Bezüglich der Finanzämter habe ich mal gehört, dass die Anweisung von oben haben nach 2 Wochen ins Feststellungsverfahren zu gehen, wenn bestritten ist. Deshalb habe ich auch schon erlebt, dass als "gentlemens agreement" die Forderung festgestellt wird und das Finanzamt mindert, wenn sich Änderungen ergeben. Hat gut funktioniert; geht natürlich nur mit "vertrauenswürdigen" Finanzämtern.

    Bezüglich Prüfung kann ich nur sagen, dass ich immer alles prüfe, was mir vorliegt. Wenn der IV noch nicht genau prüfen konnte, muss er eben bestreiten. Da stört es mich auch nicht, wenn das "vorläufig" als Wink für den Gläubiger in der Tabelle steht. Ist zwar rechtlich unbeachtlich (nur evtl. für die Kosten im Feststellungsprozess interessant, s.o.), aber was solls. Ist so wie mit der Feststellung "für den Ausfall".

  • hab manchmal den Eindruck, dass sich das FA auch quer stellt, wenn der Verwalter sehr querulatorisch veranlagt ist.




    Siehe diese Diskussion; wobei man sich schon fragen muss, wann man sehr querulatorisch ist und wie man dies beurteilen will. Die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer werden bei uns am Ende der Bearbeitung von Insolvenzgeld geändert, alles andere macht wenig Sinn und dem Insolvenzverwalter erheblich Mehraufwand. Was habe ich schon mit dem zuständigen Finanzbeamten diskutiert, dass wir mal eben als vorläufiger Insolvenzverwalter gar nichts dazu sagen können. Warum muss ich das immer diskutieren, denn im Gegensatz zu einigen Verwaltern nehmen wir die Korrektur doch immerhin vor.

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