falsche Angabe zur Gegenleistung

  • Spielt es bei der Prüfung eines MB-Antrags eigentlich eine Rolle, wenn die Erklärung bzgl. Gegenleistung der Forderungsart offensichtlich (Rechtsgrund der Hauptforderung setzt eine Gegenleistung voraus; Angabe: keine Abhängigkeit von einer Gegenleistung) widerspricht oder fällt das auch unter die nicht zu prüfende Begründetheit?

  • Mal eine direkte Frage von der "Gegenseite": ich beantrage Mahnbescheide im Rahmen meiner Tätigkeit in der Kreditüberwachung einer Bank. Wann ist denn ein Anspruch von einer Gegenleistung abhängig?
    Ist der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens von einer Gegenleistung abhängig?

  • Zitat von Michel_aus_L

    Mal eine direkte Frage von der "Gegenseite": ich beantrage Mahnbescheide im Rahmen meiner Tätigkeit in der Kreditüberwachung einer Bank. Wann ist denn ein Anspruch von einer Gegenleistung abhängig?
    Ist der Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens von einer Gegenleistung abhängig?



    Naja, das Darlehen muß zumindest schon mal ausgezahlt sein, oder? ;)

  • Als gegenleistungsfrei fallen mir für den Kreditbereich spontan eigentlich nur die Bürgschaft und das Schuldanerkenntnis (hier dann natürlich nur relevant, wenn nicht ohnehin in notarieller Urkunde mit ZV-Unterwerfung abgegeben) ein.

  • oder deliktische Ansprüche, z. B. Betrug (dürfte hoffentlich selten sein). Dafür ist natürlich auch keine Gegenleistung erforderlich :D

  • Von einer Gegenleistung sind alle zweiseitige Verträge abhängig.

    Mir wurde vor Jahren eine Entscheidung des Landsgerichts München II vorgelegt, wo der Antragsteller angekreuzt hatte, dass der Kaufpreisanspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge. Als der Antragsgegener Einspruch einlegte, hat das LG Mü II ist Vollstreckung sofort eingestellt, weil die Erklärung falsch sein müsse.

  • Von einer Gegenleistung sind alle zweiseitige Verträge abhängig.

    Mir wurde vor Jahren eine Entscheidung des Landsgerichts München II vorgelegt, wo der Antragsteller angekreuzt hatte, dass der Kaufpreisanspruch nicht von einer Gegenleistung abhänge. Als der Antragsgegener Einspruch einlegte, hat das LG Mü II ist Vollstreckung sofort eingestellt, weil die Erklärung falsch sein müsse.



    ...und bei mehrseitigen (also mehr als zwei), aber nicht bei einseitigen :klugschei

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