Hallo zusammen,
ich stehe grade etwas aufm Schlauch und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe ein zweitinstanzliches Urteil mti folgender Kostenentscheidung:
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 15 %, der Beklagte zu 85%.
Die Kosten die durch die Nebenintervention entstanden sind, trägt die Nebenintervenientin zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.
Der Kläger hat PKH, aber das ist ja nebensächlich. Es wurde ein Streitwert für die 2 Instanz von 8500,00 € festgesetzt. Kein zusätzlicher SW für die Nebenintervention.
Mir liegen nun der KFA von der Nebenintervenientin und vom Beklagten vor.
Als ich nun die Antäge übersenden wollte, stellte sich mir folgende Frage:
Wie gleiche ist die Kosten der Beklagten aus?
Die Gebühren sind ja schließlich nur einmal entstanden. Ich kann doch nicht 2 mal ausgleichen. Einmal mit dem Kläger und einmal mit der Nebenintervenientin. Oder geht das?
Wie gesagt, ich stehe auf dem Schlauch bzw. habe ein Brett vor dem Kopf.
Kostenentscheidung Kläger, Beklagte, Nebenintervenientin
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Du gleichst doch nicht 2x aus. Die Ausgleichung Kläger - Beklagter betrifft ausschließlich die den beiden Parteien entstandenen Kosten. Hinsichtlich der Kosten des Nebenintervenienten hast du keine Ausgleichung. Von diesen Kosten hat der Beklagte 85% zu zahlen.
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ach ja stimmt, das sind ja nur die kosten, die durch die nebenintervention entstanden sind.
schon habe ich wieder freie sicht. dankeschön!!!!:):daumenrau -
100 % zustimm beldel.
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