Kostenentscheidung Kläger, Beklagte, Nebenintervenientin

  • Hallo zusammen,
    ich stehe grade etwas aufm Schlauch und hoffe mir kann jemand helfen.

    Ich habe ein zweitinstanzliches Urteil mti folgender Kostenentscheidung:

    Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 15 %, der Beklagte zu 85%.
    Die Kosten die durch die Nebenintervention entstanden sind, trägt die Nebenintervenientin zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.

    Der Kläger hat PKH, aber das ist ja nebensächlich. Es wurde ein Streitwert für die 2 Instanz von 8500,00 € festgesetzt. Kein zusätzlicher SW für die Nebenintervention.

    Mir liegen nun der KFA von der Nebenintervenientin und vom Beklagten vor.

    Als ich nun die Antäge übersenden wollte, stellte sich mir folgende Frage:

    Wie gleiche ist die Kosten der Beklagten aus?

    Die Gebühren sind ja schließlich nur einmal entstanden. Ich kann doch nicht 2 mal ausgleichen. Einmal mit dem Kläger und einmal mit der Nebenintervenientin. Oder geht das?

    Wie gesagt, ich stehe auf dem Schlauch bzw. habe ein Brett vor dem Kopf.

  • Du gleichst doch nicht 2x aus. Die Ausgleichung Kläger - Beklagter betrifft ausschließlich die den beiden Parteien entstandenen Kosten. Hinsichtlich der Kosten des Nebenintervenienten hast du keine Ausgleichung. Von diesen Kosten hat der Beklagte 85% zu zahlen.

  • ach ja stimmt, das sind ja nur die kosten, die durch die nebenintervention entstanden sind.
    schon habe ich wieder freie sicht. dankeschön!!!!:):daumenrau

  • 100 % zustimm beldel. :daumenrau

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