Ich hab auch ein kleines Problem:
Mein Vorgänger hat ein Aufgebot bzgl. 3 Grundschuldbriefe gemacht. Jetzt bekomme ich die Akte vorgelegt und muss nun den Ausschließungsbeschluss machen. Dabe habe ich festgestellt, dass zwar die Bezeichnung des Rechts, die Blattstelle, lfd. Nummer in Abt. III korrekt sind, aber bei dem einen Recht wurde die Nebenleistung in Höhe von 5 % einmalig des Grundschuldbetrages vergessen mit anzugeben.
Ist die Angabe der Nebenleistung entbehrlich und ich lasse sie beim Ausschließungsbeschluss weg? Oder muss ich diesbezüglich ein neues Aufgebot machen? Oder nehme ich die Nebenleistung im Ausschließungsbeschluss mit auf (ich kann ja aber nur die Auschließung bezüglich dessen machen, was im Aufgebot steht)?
Ich bearbeite die Sachen noch nicht so lange.
Für Hilfe wäre ich also dankbar.