Fehler im Aufgebot: Grundschuldbriefnummer fehlt

  • Hallo zusammen.
    habe bei einem Aufgebot leider was falsch gemacht.
    ich habe ein aufgebot erlassen für zwei Briefe, habe die ganzen Daten für Hypothek, Grundstück etc. für beide Briefe richtig und exakt angegeben, aber leider nur den ersten Brief bezeichnet, beim zweiten Brief habe ich keine Nummer angegeben.
    muss ich nochmal machen, oder?
    käse!

  • Wenn sich an Hand der sonstigen Daten der Grundschuldbrief eindeutig identifizieren lässt würde ich die fehlende Nummer als nicht entscheidend werten und das Aufgebot so lassen.

  • Wenn sich an Hand der sonstigen Daten der Grundschuldbrief eindeutig identifizieren lässt würde ich die fehlende Nummer als nicht entscheidend werten und das Aufgebot so lassen.



    Sehe ich ebenso. Hier wird die Briefnummer nie angegeben, nur die Eintragungsstelle.

  • vielen Dank, das beruhigt mich.
    doch nicht so ein käse! ich habe die Briefnummer sonst immer angegeben und für den einen Brief habe ich das ja auch....

  • Auch hier ist eine Nummer noch nie angegeben worden. Ich halte das auch für überflüssig.

  • Wenn Gemarkung, Blattstelle und die laufende Nummer in Abt.III stimmen, ist die falsche Briefnummer völlig irrelevant, weil jeder weiß, um welche verbriefte Grundschuld -und demzufolge auch um welchen Brief- es sich handelt.

    Am besten ist, man gibt die Briefnummer überhaupt nicht an. Bei Dingen, die man nicht angibt, kann man sich schon nicht verschreiben.

    Was Dir Sorgen macht, ist also richtig (keine Briefnummer) und was Dir keine Sorgen macht, war überflüssig (angegebene Briefnummer).

  • Hallöchen,

    meine SE hat bei der Veröffentlichung des Aufgebots das Datum des Beschlusses vergessen. Ist das ein Grund die VÖ neu zu machen oder eher unschädlich?

  • Na ich gebe immer ein genaues Datum an bis wann die Anmeldung von Urkunden zu erfolgen hat --> z.B. bis 10.07.2010

    Ist das Datum auch dann erforderlich?

  • Ich habe derzeit ein (umgekehrtes) Problem. Im Ausschließungsbeschluss habe ich die Briefnummer zwar korrekt angegeben, aber bei der Fundstelle nur die ehemalige Grundbuchnummer angegeben. Das Blatt war bereits umgeschrieben und hatte eine neue Blattnummer.
    Der Beschluss ist rechtskräftig geworden.
    Was sollte ich tun ? Beschlussergänzung, Beschluss ganz neu ? oder.

  • :dito: :dito: :D

  • Hey!
    Ähnliches Problem!

    Ich soll im Grundbuch die Neuerteilung eines GS-Briefes vermerken (nach Rechtskraft des Ausschließungsbeschlusses).

    Jetzt stell ich fest, dass es sich um ein Gesamtrecht handelt also einmal in Gemarkung A Blatt 123 Abt. 3 lfd. Nr. 2 und einmal in Gemarkung B Blatt 321 ABt. 3 Nr. 3 eingetragen ist.

    Im Ausschließungsbeschluss wird jedoch nur der GS-Brief der Gemarkung A Blatt 123 Abt. 3 lfd. Nr. 2 aufgeführt und nicht die Mithaftstelle in Gemarkung B.

    Dies war vom Notar auch nur bezüglich der Gemarkung A beantragt und ist auch so im Aufgebot aufgeführt worden...

    Ist der Ausschließungsbeschluss wirksam auch für Gemarkung B oder muss dort erst ein neues Aufgebotsverfahren durchgeführt werden?

  • Diese Frage stellt sich mir auch gerade!
    Bevor ich ein neues Aufgebotsverfahren durchführe, weiss jemand Rat?
    Danke im Voraus!

  • ...

    Diese Frage stellt sich mir auch gerade!
    Bevor ich ein neues Aufgebotsverfahren durchführe, weiss jemand Rat?
    Danke im Voraus!



    Ich würde vorerst schauen, ob nicht mehrere Briefe bzgl. des Gesamtrechts erstellt wurden. Möglicherweise wurden entgegen des § 59 Abs. 1 GBO (Sollvorschrift) mehrere Briefe erstellt. Ggf. wurde auch eine nachträgliche Mitbelastung eingetragen. Hierbei könnte möglicherweise ebenfalls auf Antrag ein eigenständiger Brief erstellt worden sein, vgl. § 63 GBO. Sofern die Grundbücher bei unterschiedlichen Grundbuchämtern geführt werden, müssten ohnehin mehrere Briefe vorliegen, vgl. § 59 Abs. 2 GBO.

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