Beschlagnahme bei Fahrverbot

  • Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem und bin bei der Suche nicht fündig geworden. Ich vollstrecke ein Fahrverbot von 1 Monat. Auf mein Anschreiben hat die Heranwachsende, die nicht hier am Ort wohnt, nicht reagiert. ( kenn ich von unseren heimischen Kandidaten nicht ) Laut HRP habe ich jetzt die Beschlagnahme anzuordnen und die Polizei vor Ort mit der Durchführung zu beauftragen. Wie sieht eine solche Beschlagnahmeanordnung denn aus? Unser tolles Computerprogramm geht irgendwie auch davon aus ( so wie ich) , dass alle ihre Führerscheine immer freiwillig abgeben!
    Danke für eure Hilfe!

  • Staatsanwaltschaft
    Az.: VRs


    Verfügung



    1) Zu schreiben an Polizei in ____________________ :

    Betreff: ____________________________________________________
    ____________________________________________________


    Gegen d. oben Genannte/n ist durch Urteil des Amtsgerichts
    in __________________________________ vom ____________
    ein Fahrverbot von ___________________ verhängt worden.
    Er/Sie ist bisher nicht der Aufforderung nachgekommen,
    seinen/ihren Führerschein freiwillig in amtliche Verwahrung
    zu geben.

    Es wird daher ersucht, den Führerschein zu beschlagnahmen und
    zu den hiesigen Akten zu geben.

    Um Angabe des genauen Datums der Beschlagnahme wird gebeten.

    2) Beglaubigte Abschrift Kopie der Entscheidung
    zu Ziffer 1) legen.

    3) Absenden.

    4) Wiedervorlage: 1 Monat mit Führerschein.




    ................
    Rechtspfleger/in
    Gefertigt/Abgesandt am (Datum/Namenszeichen)

  • Also meine Verfügung sieht so aus:


    1) Schreiben an PI _________________
    - mit Ablichtung des Urteil/ des Strafbefehls -


    Strafvollstreckungssache gegen


    Beschlagnahme eines Führerscheins

    Strafbefehl des Amtsgerichts _________ vom____________


    Durch die oben genannte Entscheidung ist gegen _________________________ ein Fahrverbot von _______________ verhängt worden.

    Trotz Belehrung kam er der Aufforderung den Führerschein abzugeben nicht nach. Gem. § 59 a StrVollStrO i.V.m. §§ 463 b Abs. 1 ,457 Abs. 1 StPO wird die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet.

    Sollte der Führerschein nicht freiwillig herausgegeben werden, kann gem. §102 StPO die Wohnung des Betroffenen durchsucht werden.
    Den beschlagnahmten Führerschein bitte ich wegen der kurzen Fahrverbotsfrist
    dort zu behalten und d. Verurteiltem/ n nach Ablauf dieser auszuhändigen
    unmittelbar unter Angabe des Aktenzeichens, hierher zu übersenden.

    Anlage: 1 Ablichtung des Bezugsentscheidung

    2) Ablichtung von Bl. ___ d.A. fertigen

    3) Vorlage Rechtspfleger zur Unterschrift

    (Rechtspfleger)

  • Hallo zusammen,

    ich hänge mich hier mal ran.

    Ich musste mein Verfahren schon bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bringen. Diese liegt nun vor. Aber was folgt jetzt? Berechne ich das Fahrverbot jetzt ab dem Tag der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!