Insolvenzbekanntmachung.de

  • Nun hab ich nur den Nachnamen ohne Ort ohne alles eingegeben, nur M-V und es erscheint eine andere Damen mit dem gesuchten Nachnamen im zweiten Teil des Doppelnamens.

    So langsam beschleicht mich der Verdacht, dass da noch nix beim Gericht liegt. :cool: "In Insolvenz" kann ja manchmal auch heißen "Ich denke drüber nach, zum Schuldnerberater zu gehen...."

  • Versuche es doch mal mit Vornamen und Wohnort....

    Vielleicht ist bei der das Verfahren auch schon durch und die Daten gelöscht ?!:gruebel:

    Oder die Dame ist jüngst erst aus NRW zugezogen ?!

    Bloß weil man nichts findet, heißt nicht, dass es dort nichts gibt oder gab...

    Insoweit stellt Insolvenzbekanntmachungen.de kein eindeutiges Ausschlusskriterium dar.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Hab jetzt nur den Nachnahmen ohne alles eingegeben, kein Bundesland kein Gericht, uneingeschränkte Suche. Unter dem Nachnamen werden verschiedene Verfahren (auch Damen) gefunden. Nur meine halt nicht.

    Die Dame taucht da nicht auf. Sie wohnt schon länger da wo sie wohnt und der MB konnte ja zugestellt werden. Die Reparaturleistungen, um die es geht, sind schon zwei Jahre alt. Mir scheint das eher ein Kommunikationsproblem zu sein. Ich werde einfach direkt bei der Dame nachhaken, in welchen Stadium sie sich befindet und wo.

  • Nur zum Verständnis: Du hast "Detail-Suche" angeklickt, dann Bundesland und zuständiges Insolvenzgericht angegeben und schließlich den Nachnamen? Dann dürftest Du keine zeitliche Eingrenzung von zwei Wochen erhalten wie bei der "uneingeschränkten Suche".

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Hab jetzt nur den Nachnahmen ohne alles eingegeben, kein Bundesland kein Gericht, uneingeschränkte Suche. Unter dem Nachnamen werden verschiedene Verfahren (auch Damen) gefunden. Nur meine halt nicht.

    Die Dame taucht da nicht auf. Sie wohnt schon länger da wo sie wohnt und der MB konnte ja zugestellt werden. Die Reparaturleistungen, um die es geht, sind schon zwei Jahre alt. Mir scheint das eher ein Kommunikationsproblem zu sein. Ich werde einfach direkt bei der Dame nachhaken, in welchen Stadium sie sich befindet und wo.

    Guck doch mal unter Hilfe zur Suche: wenn Du nur Namen ohne alles andere eingibst, dann gibt es die ÖB der letzten zwei Wochen von allen. Für die Detailsuche brauchst du halt mehr Angaben. Zumindest das Gericht.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Um noch mehr Verwirrung zu stiften :D:

    Hab dann heute mal vorsichtig beim Insolvenzgericht angerufen und erhielt die erforderlichen Infos mit dem Hinweis, das könne man doch bei Insolvenzbekanntmachungen.de......

    Wir haben dann tatsächlich gemeinsam gesucht und - siehe da - nix gefunden. Die Dame von der Geschäftsstelle war ganz erschüttert, weil sie doch eine Veröffentlichungsbestätigung habe. :confused:

    Tja, irgendwas ist schief gelaufen, die EÖ war erst am 17.11.2016, so dass wohl auch noch nichts gelöscht sein kann, oder? :gruebel:

    Jedenfalls haben jetzt alle weinenden Gläubiger, wenn sie nichts finden können, mein vollstes Verständnis. Super Sache so ein Verzeichnis... wenn es funzt. ;)

  • Fortsetzung:

    Wenn man Bundesland und zuständiges Gericht kennt und dann über Detailsuche geht, findet man das (auch ohne Aktenzeichen). Die Dame von der Geschäftsstelle war jetzt ganz beunruhigt und hat´s noch mal getestet und mich zurückgerufen.

    Aber das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn man überhaupt keine Angaben hat, außer den Namen und "Ich bin in Insolvenz"? :eek:

    Dann muss es doch auch über Name und "Ich such mal überall so rum" funktionieren?

    Scheint ja noch etwas überarbeitungsfähig zu sein....

  • Fortsetzung:

    Wenn man Bundesland und zuständiges Gericht kennt und dann über Detailsuche geht, findet man das (auch ohne Aktenzeichen). Die Dame von der Geschäftsstelle war jetzt ganz beunruhigt und hat´s noch mal getestet und mich zurückgerufen.

    Aber das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn man überhaupt keine Angaben hat, außer den Namen und "Ich bin in Insolvenz"? :eek:

    Dann muss es doch auch über Name und "Ich such mal überall so rum" funktionieren?

    Scheint ja noch etwas überarbeitungsfähig zu sein....


    Nein, das soll so und ist auch so vorgesehen in der InsOBekV (oder so ähnlich). Zwei Wochen lang kann man nur mit Namen suchen. Danach braucht man das Inso-Gericht. So stehts ja auch in den Hinweis unten auf http://www.insolvenzbekanntmachungen.de.

  • Fortsetzung: Wenn man Bundesland und zuständiges Gericht kennt und dann über Detailsuche geht, findet man das (auch ohne Aktenzeichen). Die Dame von der Geschäftsstelle war jetzt ganz beunruhigt und hat´s noch mal getestet und mich zurückgerufen. Aber das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn man überhaupt keine Angaben hat, außer den Namen und "Ich bin in Insolvenz"? :eek: Dann muss es doch auch über Name und "Ich such mal überall so rum" funktionieren? Scheint ja noch etwas überarbeitungsfähig zu sein....


    In der Regel hat man auch zusätzlich zum Namen doch noch den Wohnort oder Geschäftssitz des Schuldners und kann sich daraus das InsO-Gericht ermitteln.

  • Fortsetzung: Wenn man Bundesland und zuständiges Gericht kennt und dann über Detailsuche geht, findet man das (auch ohne Aktenzeichen). Die Dame von der Geschäftsstelle war jetzt ganz beunruhigt und hat´s noch mal getestet und mich zurückgerufen. Aber das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn man überhaupt keine Angaben hat, außer den Namen und "Ich bin in Insolvenz"? :eek: Dann muss es doch auch über Name und "Ich such mal überall so rum" funktionieren? Scheint ja noch etwas überarbeitungsfähig zu sein....


    In der Regel hat man auch zusätzlich zum Namen doch noch den Wohnort oder Geschäftssitz des Schuldners und kann sich daraus das InsO-Gericht ermitteln.

    Naja, der durchschnittliche Schuldner zieht ja während des laufenden Verfahrens 11 mal um. Und in der Wohlverhaltensphase nochmals 48 mal.

  • Fortsetzung: Wenn man Bundesland und zuständiges Gericht kennt und dann über Detailsuche geht, findet man das (auch ohne Aktenzeichen). Die Dame von der Geschäftsstelle war jetzt ganz beunruhigt und hat´s noch mal getestet und mich zurückgerufen. Aber das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wenn man überhaupt keine Angaben hat, außer den Namen und "Ich bin in Insolvenz"? :eek: Dann muss es doch auch über Name und "Ich such mal überall so rum" funktionieren? Scheint ja noch etwas überarbeitungsfähig zu sein....


    In der Regel hat man auch zusätzlich zum Namen doch noch den Wohnort oder Geschäftssitz des Schuldners und kann sich daraus das InsO-Gericht ermitteln.

    Ich hab echt hunderte Varianten ausprobiert. Mit Ort, ohne Ort, mit Vornamen, ohne Vornamen. Mit Bundesland, mit Gericht, Detailsuche, Bliblablubb-Suche.... ehrlich, da stellen sich einem die Nackenhaare auf. Ich hab keinen Hinweis auf meine Schuldnerin bekommen, null!! Ich dachte ja nun nach 6 Jahren Insolvenzverwalterbüro erschüttert mich das nicht und ich krieg das raus, verdammte Axt! :D

    Aber nix! Da greift man dann aus reiner Verzweiflung zum Telefon. Was aber, wenn man tatsächlich gar nicht weiß, wo der Schuldner vorher gewohnt hat? Da kriegt man dann gar nichts mehr raus. Da kennt man das zuständige Gericht schlicht nicht. Ich fühlte mich echt hilflos. Und kann das Gejammer von Gläubigern jetzt durchaus verstehen. So geht das gar nicht! Wie schon der BGH sagt....

    Man sitzt da als Insolvenzmensch irgendwie in einem Glaskasten und versteht gar nicht, dass die Gläubiger ihre Schuldner nicht finden. Das ist jedenfalls nicht lustig.... :( Was soll das?


    Naja, der durchschnittliche Schuldner zieht ja während des laufenden Verfahrens 11 mal um. Und in der Wohlverhaltensphase nochmals 48 mal.

    Man muss das Thema ja nun nicht so sarkastisch überhöhen, aber ein Umzug reicht ja offenbar, um als Gläubiger komplett im Regen stehen gelassen zu werden. Von wegen: Veröffentlichung ist gleich Zustellung. Wenn man nicht weiß, wo der Schuldner zuvor gewohnt hat und wo entsprechend ein Inso-Verfahren anhängig sein könnte, steht man schlicht blöd da. Ich kann ja nun nicht sämtliche Insolvenzgerichte der Bunten Republik anrufen, oder?

    Nun ja.... egal. Ich rege mich beim nächsten Schuldner wieder auf. Diese Dame ist nun abgehakt und ich kann die Forderung anmelden. Was soll´s.... :( Ist nur schade, weil das ja nun die Akzeptanz von Insolvenzverfahren bei Gläubigern nicht zwingend erhöht.

  • Wir hatten dieses Affentheater gestern auch. Chef hat die Rechtspflegerin beim Insolvenzgericht angerufen. Die hatte eine Engelsgeduld

    Dabei kam folgendes heraus: Wenn man über die Eingabemaske keinen Treffer landet, raus aus dem Programm und wieder rein (Programm hängt sich auf).

    Dann Bundesland,Insolvenzgericht und Aktenzeichen eingeben (auf gar keinen Fall mehr) und Detailsuche starten.

    In unserem Fall kamen dann 2 Veröffentlichungen (Volltreffer).

    Blöd ist nur, wenn man weder das zuständige Bundesland, Insolvenzgericht noch das Aktenzeichen kennt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Dann Bundesland,Insolvenzgericht und Aktenzeichen eingeben (auf gar keinen Fall mehr) und Detailsuche starten.

    :gruebel: Wenn ich ein Aktenzeichen habe, dann WEIß ich bereits, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und ich weiß auch bei welchem Gericht.

    Ich dachte eigentlich bisher, dass insolvenzbekanntmachungen.de dafür da ist, herauszufinden, OB mein Schuldner im Insolvenzverfahren steckt.

    Ich war ja so naiv zu glauben, dass es ausreicht, den Namen des Schuldners zu kennen. Ähm ja....... Ist total sinnvoll.

    Aber ich wollte mich ja 2017 nicht mehr aufregen über etwas, das ich nicht ändern kann. Ich kann nur drauf aufmerksam machen, dass es Schwachfug ist.... aber gut.... *ommmmm* *ommmmm* *ommmmm*

  • Dann Bundesland,Insolvenzgericht und Aktenzeichen eingeben (auf gar keinen Fall mehr) und Detailsuche starten.

    :gruebel: Wenn ich ein Aktenzeichen habe, dann WEIß ich bereits, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und ich weiß auch bei welchem Gericht.

    Ich dachte eigentlich bisher, dass insolvenzbekanntmachungen.de dafür da ist, herauszufinden, OB mein Schuldner im Insolvenzverfahren steckt.

    Ich war ja so naiv zu glauben, dass es ausreicht, den Namen des Schuldners zu kennen. Ähm ja....... Ist total sinnvoll.

    Aber ich wollte mich ja 2017 nicht mehr aufregen über etwas, das ich nicht ändern kann. Ich kann nur drauf aufmerksam machen, dass es Schwachfug ist.... aber gut.... *ommmmm* *ommmmm* *ommmmm*


    Die Detailsuche wurde wohl aus Datenschutzgründen eingeschränkt, erschwert die Sache aber natürlich tatsächlich.

    Hilft letztlich nur, den bisherigen und ggf. neuen Wohnsitz des Schuldners herauszufinden und ggf. bei beiden zuständigen Insolvenzgerichten zu suchen. Bei der häufigen Zentralisierung der Inso-Gerichts spielt ein Umzug in eine nahe Gemeinde zum Glück meist keine Rolle, ist dann doch das gleiche Gericht.

  • Dabei kam folgendes heraus: Wenn man über die Eingabemaske keinen Treffer landet, raus aus dem Programm und wieder rein (Programm hängt sich auf). [...]

    Vielleicht hing zu diesem Zeitpunkt gerade zufällig der Server, aber als allgemeine Aussage ist das nicht zutreffend.

    Ich dachte eigentlich bisher, dass insolvenzbekanntmachungen.de dafür da ist, herauszufinden, OB mein Schuldner im Insolvenzverfahren steckt.

    Dafür gibt es aber auch die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger (§ 30 Abs. 2 InsO). Anscheinend hat der Mandant keinen bekommen, da Du sonst nicht nach dem Verfahren hättest suchen müssen. Falls Verbraucherinso und keine substantielle Quotenaussicht gegeben, könnte darüber nachgedacht werden, ob sich im beiderseitigen Interesse nicht ein Weg finden lässt, durch den die Schuldnerin sich von der drohenden Last des § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO befreien kann und auch der Mandant mehr oder weniger glücklich ist (vgl. https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…arem-Verm%F6gen).

  • Die Rechtsprechung ist ja da eher gläubigerfeindlich in dieser Hinsicht. Bei Verbrauchern kann das ja mal vergessen worden sein, zumal die Forderung unseres Mandanten doch eher gering ist. Und § 9 InsO wird ja immer ins Felde geführt: Veröffentlichung ist Zustellung. Dann muss man es den Gläubigern aber auch entsprechend vereinfachen, dass sie da auch was finden, wenn es drauf ankommt.

  • Die Rechtsprechung ist ja da eher gläubigerfeindlich in dieser Hinsicht. Bei Verbrauchern kann das ja mal vergessen worden sein, zumal die Forderung unseres Mandanten doch eher gering ist. Und § 9 InsO wird ja immer ins Felde geführt: Veröffentlichung ist Zustellung. Dann muss man es den Gläubigern aber auch entsprechend vereinfachen, dass sie da auch was finden, wenn es drauf ankommt.

    Als ob man vor Zeiten den Internet den Bundesanzeiger und das Kleinkleckersdorfer Tageblatt danach intensiv beackert hätte. Zumal, nichts ist älter als eine Zeitung von gestern, die dann ihren Weg in's Altpapier gefunden hat.....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Rechtsprechung ist ja da eher gläubigerfeindlich in dieser Hinsicht. Bei Verbrauchern kann das ja mal vergessen worden sein, zumal die Forderung unseres Mandanten doch eher gering ist. Und § 9 InsO wird ja immer ins Felde geführt: Veröffentlichung ist Zustellung. Dann muss man es den Gläubigern aber auch entsprechend vereinfachen, dass sie da auch was finden, wenn es drauf ankommt.

    Als ob man vor Zeiten den Internet den Bundesanzeiger und das Kleinkleckersdorfer Tageblatt danach intensiv beackert hätte. Zumal, nichts ist älter als eine Zeitung von gestern, die dann ihren Weg in's Altpapier gefunden hat.....

    Galt da die Veröffentlichung im Bundesanzeiger als Zustellung? Ist das nicht erst seit insolvenzbekanntmachungen.de so? Dann wäre das natürlich genauso unsinnig gewesen.

  • Die Rechtsprechung ist ja da eher gläubigerfeindlich in dieser Hinsicht. Bei Verbrauchern kann das ja mal vergessen worden sein, zumal die Forderung unseres Mandanten doch eher gering ist. Und § 9 InsO wird ja immer ins Felde geführt: Veröffentlichung ist Zustellung. Dann muss man es den Gläubigern aber auch entsprechend vereinfachen, dass sie da auch was finden, wenn es drauf ankommt.

    Als ob man vor Zeiten den Internet den Bundesanzeiger und das Kleinkleckersdorfer Tageblatt danach intensiv beackert hätte. Zumal, nichts ist älter als eine Zeitung von gestern, die dann ihren Weg in's Altpapier gefunden hat.....

    Galt da die Veröffentlichung im Bundesanzeiger als Zustellung? Ist das nicht erst seit insolvenzbekanntmachungen.de so? Dann wäre das natürlich genauso unsinnig gewesen.

    Yepp: § 9 III InsO: Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung.... Da hat sich nichts geändert, sagt meine Ausgabe zum Stand 1995...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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