§ 927 BGB, keine natürliche Person

  • Moin,

    stehe hier gerade vor einem Problem. Bekam in einer Grundbuchsache ein Schreiben der Stadt, dass ich doch bitte 3 Grundstücke auf ihr Grundbuchblatt buchen soll, da diese bereits seit Jahrzenten allein von der Stadt bewirtschaftet werden.
    Nun der Knackpunkt, die Grundstücke sind im Grunfbuch gebucht und der Eigentümer ist der Gesamtschulverband B. Also ist keine natürliche Person Eigentümer.
    Nun war das erste, was ich zu der Thematik fand der § 927 BGB, allerdings wurde meine Freude darüber gleich wieder gedämpft, als ich las, dass der Eigentümer verstorben oder verschollen sein muss. Was hier, wohl schlecht möglich ist.
    Weiterer Kommentar der STadt war, dass zwar im Landkreis seinerzeit diverse Schulzweckverbände aufgelöst worden seien, aber dort über den Gesamtschulverband B keine Unterlagen vorliegen würden.

    Das blöde ist, dass die Fristen anscheinend alle eingehalten wurden, im Prinzip also das Aufgebot möglich wäre.

    Da ich keine Aufgebotssachen bearbeite und auch der Kollege vor Ort von § 927 BGB noch nichts gehört hat, hoffe ich auf eure Hilfe!
    Kann man hier auch das Verfahren anwenden, oder hat jemand ne andere Idee?

    Vielen Dank schon mal für eure Bemühungen.

  • BGH, Beschluß vom 27. 3. 2003 - V ZB 1/03 (LG Potsdam)

    ... Ist der wahre Eigentümer im Grundbuch eingetragen, setzt ein Aufgebot aber außer dem Eigenbesitz auch voraus, dass der Eigentümer gestorben oder verschollen ist. Bei juristischen Personen kann das nur bei deren Auflösung angenommen werden (Staudinger/Pfeifer, BGB, 1995, § 927 Rdnr. 11; Süß, AcP 151 [1951], 18 [24]). Es mag auch erwogen werden können, eine juristische Person als verschollen anzusehen, wenn nicht festzustellen ist, wer ihre Organe und wie diese Personen zu erreichen sind. Das bedarf aber keiner Entscheidung. ...

  • Danke für die schnelle Antwort, :daumenrau hab ich das also richtig gedacht, dass man das also analog anwenden kann. Gut, dann werde ich die Stadt mal auf das Aufgebotsverfahren hinweisen.
    Dann darf sich meine arme Kollegin damit rumschlagen. Auch mit dem Nachweis des "Versterbens" des Verbands. Denke mal, man kann sich ja vielleicht mal erkundigen, wann denn die anderen Verbände so aufgehoben wurden. Also im Grundbuch hat sich mindestens seit 1942 definitv nichts mehr getan, kam auch nie irgendein Schreiben des Eigentümers.

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